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Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz? Null Toleranz!

Sowohl Beschäftigte in öffentlichen Verwaltungen als auch Ehrenamtliche in kommunalen Gremien, Rettungs- und Pflegekräfte sehen sich zunehmend Gewaltsituationen ausgesetzt. Die Erscheinungsformen der Gewalt decken ein großes Spektrum ab:

  • Beschimpfungen - auch in sozialen Medien
  • subtile oder direkte Beleidigungen
  • Anschreien
  • Werfen von Gegenständen
  • Randalieren
  • tätliche Übergriffe & Gewaltszenarien, die das Eingreifen spezialisierter Polizeieinheiten erfordern.

Zu den besonders gefährdeten Bereichen zählen Arbeitsplätze oder Tätigkeiten mit direktem Personenkontakt, z. B. im Rettungsdienst, in den Notaufnahmen,
in Sozial- und Jugendämtern oder Bürger-/Ordnungsämtern.

Das Erleben direkter und/oder indirekter Gewalt am Arbeitsplatz ist eine Grenzüberschreitung, die oftmals Auswirkungen auf die körperliche bzw. psychische Gesundheit der Beschäftigten zur Folge hat. 
Daher:

Null Toleranz und ein klares NEIN zu Gewalt. 
Gewalt ist inakzeptabel - für die Betroffenen, die Unternehmen,
die Gesellschaft.

Unser Angebot

Weitere Infos zu Ihrer Unterstützung
finden Sie auch in den Rubriken:

Gewaltprävention im Arbeitsleben
 

Betrieblich psychologische Erstbetreuung

 

Innerbetriebliche Deeskalation
 

Probatorische Sitzungen
 

Was können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tun?

Eine effektive Präventionsarbeit ist von entscheidender Bedeutung:

  • Was sind mögliche Ursachen gewalttätiger Handlungen am Arbeitsplatz?
  • Welche Maßnahmen lassen sich zur gezielten Verbesserung der Situation ableiten?

Ohne geht es nicht:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, anhand einer Gefährdungsbeurteilung die Risiken eines Arbeitsplatzes auch im Hinblick auf Gewalt für ihre Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen, passende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen
sowie deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Form und Ausmaß der Gewalt am Arbeitsplatz muss mit geeigneten und verhältnismäßigen Mitteln begegnet werden: Verbale Attacken erfordern andere Strategien als ein Angriff mit Waffen. 
Das von der Unfallkasse NRW und der Polizei Aachen erarbeitete sogenannte Aachener Modell greift die unterschiedlichen Facetten von Gewalt auf und strukturiert mit vier verschiedenen 
Gefährdungsstufen dieses komplexe Thema. 

Mit der Checkliste Audit Gewaltprävention  können betriebliche Maßnahmen zur Gewaltprävention überprüft und mögliche Handlungsbedarfe abgeleitet werden.

Maßnahmen zur Gewaltprävention - Beispiele

Gewalt vorbeugen. Aber wie? Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt Ansatzmöglichkeiten auf. 

  • Alarmsysteme
  • Fluchtmöglichkeiten
  • Rückzugsräume
  • gute Beleuchtung
  • Trennung von Personal und Kundschaft durch Sicherheitsglasscheiben
  • Vermeidung des Zugriffs auf gefährliche Gegenstände
  • Einsatz von Personen-Notsignal-Geräten bei gefährlichen Alleinarbeitsplätzen

  • Erfassen, Dokumentieren und Analysieren der Gewaltvorfälle
  • Notfallplan aufstellen
  • Rettungs- und Meldekette sowie klare Verhaltensstandards festlegen und darin unterweisen
  • Alleinarbeit vermeiden
  • Deeskalationspausen ermöglichen
  • Verhaltensstandards für die Kundschaft oder externe Personen festlegen (Hausordnung)
  • Vollzug des Hausrechtes organisieren zum Beispiel durch Beauftragung eines Sicherheitsdienstleisters oder Einsatz geschulter Mitarbeitender
  • psychologische Erstbetreuerinnen und -betreuer ernennen, ausbilden und regelmäßig fortbilden lassen

  • Beschäftigte qualifizieren zum Beispiel zu Kommunikationsfähigkeit, Deeskalationstechniken und Eigen- sowie Fremdwahrnehmung
  • auf funktionelle Arbeitskleidung achten
  • keine verletzungsträchtigen, großen Schmuckstücke tragen
  • regelmäßige Teamsitzungen abhalten, um Erfahrungen auszutauschen, sich abzusprechen und Gefahrenbewusstsein zu entwickeln.
  • regelmäßige Unterweisung zum Verhalten bei Gewaltvorfällen durchführen

Welche Leistungen erbringt der GUV Oldenburg?

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Melden Sie sich zentral bei uns:

0441 - 77 909 0

Halten Sie bitte folgendes bereit:

  • den/die Namen der/des Betroffenen
  • das Geburtsdatum bzw. die Geburtsdaten
     

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psychotherapeutische Behandlung.

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