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Unterweisungen sind wichtige Bausteine im Arbeitsschutz, nicht nur, weil es hierzu mit § 12 Arbeitsschutzgesetz eine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber gibt. 
Sie stellen eine gute und zielführende Einbindung der Beschäftigten in den betrieblichen Arbeitsschutz dar.

 

Damit sich Beschäftigte sicher an ihrem Arbeitsplatz verhalten können, müssen sie die möglichen Gefährdungen kennen. Darüber hinaus sollen sie den Zweck der Arbeitsschutzmaßnahmen erkennen und Eigenverantwortung für ihr gesundheitsgerechtes Verhalten übernehmen.

Die Verantwortung für die Unterweisung trägt der Arbeitgeber. Er kann die Unterweisungspflicht aber auf seine Führungskräfte übertragen. 
In der Regel übernehmen die unmittelbaren betrieblichen Vorgesetzten diese Aufgabe. Das hat den Vorteil, dass diese in der Regel immer vor Ort sind und das Verhalten der ihnen unterstellten Beschäftigten beobachten und ggf. korrigieren können. Sie sollten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder Betriebsärzte in die Vorbereitung der Unterweisung einbeziehen.

Unterweisungen sollten kein notwendiges Übel, sondern eine interessant gestaltete Anleitung und Motivation zu sicherheits- und gesundheitsgerechtem Verhalten sein. 
Sie müssen für alle Mitarbeitenden anschaulich und nachvollziehbar sein. Vordringliches Ziel ist es, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes verstanden, akzeptiert und umgesetzt werden.

Für eine erfolgreiche Unterweisung empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

  • Unterweisungsthemen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung auswählen.
  • Teilnehmerkreis festlegen (möglichst kleine Gruppen, max. 15 Personen).
  • Unterweisungsmethode wählen.
  • Zeitpunkt und Dauer festlegen (möglichst gleich nach Arbeitsbeginn oder nach Pausen).
  • Auswahl und Bereitstellung der Räumlichkeiten und notwendiger Hilfsmittel (Flipchart, Medien, usw.) planen.
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt einbeziehen und ggf. Inhalte abstimmen.
  • Erfolg der Unterweisung - das sichere Verhalten - regelmäßig kontrollieren.
  • Unterweisungen sind als Nachweis zu dokumentieren.

Ob Telearbeit oder Homeoffice: Unterweisen ist Pflicht, denn auch hier gilt das Ziel, Beschäftigte zu sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten zu motivieren.

Gerade weil Beschäftigte, die "von-Zuhause-aus-Arbeiten" eine größere Eigenverantwortung für ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz übernehmen, müssen sie gut informiert sein bzw. werden.

Bitte beachten Sie die folgenden weiterführenden Informationen:

Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen und darüber hinaus:

  • vor Aufnahme einer Tätigkeit,
  • bei Neueinstellungen,
  • bei Arbeitsplatzwechsel sowie
  • bei Einführung neuer Verfahren, Technik oder Maschinen.

     

Achtung: 
Jugendliche sind halbjährlich zu unterweisen (Jugendarbeitschutzgesetz).

Weitere Informationen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet weitere Tipps und Hinweise:

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