Was passiert, wenn etwas passiert...
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch Personen, die anderen
- Blut
- körpereigene Organe und Gewebe wie z. B. Knochenmark, Niere oder Haut
spenden.
Dieser Versicherungsschutz ist für die Spenderinnen und Spender beitragsfrei.
Ansprechpartner ist der Unfallversicherungsträger, der für das Unternehmen zuständig ist, bei dem gespendet wurde.