Kompetente Ersthelfende in der Schule
Die Sicherstellung der Ersten Hilfe in der Schule liegt in der Verantwortung der Schulleitung und erfolgt grundsätzlich durch in Erster Hilfe ausgebildete Lehrkräfte. Eine sinnvolle Ergänzung der Erste-Hilfe-Organisation ist der Schulsanitätsdienst.
Der Schulsanitätsdienst ersetzt jedoch nicht die erforderliche Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte in Erster Hilfe.
Was ist ein Schulsanitätsdienst und welche Aufgaben hat er?
Der Schulsanitätsdienst, bestehend aus fachlich fundiert ausgebildeten Schülerinnen und Schülern, ergänzt die Erste-Hilfe-Versorgung in der Schule:
- An jedem Schultag haben mindestens zwei Schulsanitäter bzw. Schulsanitäterinnen Bereitschaftsdienst, insbesondere während der Pausen.
- Im Notfall haben Schulsanitäter bzw. Schulsanitäterinnen folgende Aufgaben: Situation erkennen und die verletzte Person einschätzen, notwendige lebensrettende Sofortmaßnahmen ausführen, Rettungsdienst alarmieren und Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, den Verletzten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreuen und abschließend den Einsatz dokumentieren.
- Schulsanitäter bzw. Schulsanitäterinnen organisieren den Bereitschaftsdienst, betreuen den Sanitätsraum, verwalten das Sanitätsmaterial.
Gute Gründe für einen Schulsanitätsdienst
- Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen sind kompetente Ersthelfende für verletzte und erkrankte Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte, die bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wirksam Hilfe leisten.
- Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen sind in Erster Hilfe geschult, werden regelmäßig trainiert und fortgebildet.
- Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen verwalten, warten und ergänzen das Erste-Hilfe- und Sanitätsmaterial in der Schule.
- Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen geben Sicherheit bei Schul- und Sportfesten, Ausflügen etc. und an jedem Schultag.
- Das soziale Verhalten der Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen wird gestärkt, die Teamfähigkeit, eigenverantwortliches Handeln und das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen werden gefördert.
Ihr Schulsanitätsdienst - unsere Unterstützung!
Damit die Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen ihre Aufgaben sicher und kompetent erfüllen, müssen sie gut aus- und fortgebildet werden.
Die Ausbildung beginnt mit einem Erste-Hilfe-Kurs. Auf dieser Basis erfolgt dann die Ausbildung zum Schulsanitäter bzw. zur Schulsanitäterin in Form von Fortbildungskursen.
- Der Schulsanitätsdienst muss von einer Lehr- oder Betreuungskraft, die möglichst die Ausbilderqualifikation zur Ersten Hilfe besitzt, geleitet werden.
- Im Schulsanitätsdienst engagieren sich, abhängig von der schulischen Größe, etwa 12-15 Schülerinnen und Schüler, die über die Ausbildung zur Ersten Hilfe verfügen und möglichst eine besondere Qualifikation zum/zur Schulsanitäter/in erworben haben.
- Eine Beteiligung für Schülerinnen und Schüler ist ab der 3. Klasse möglich.
- Sowohl der/die Ausbilder/in als auch die Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
- Die Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen werden im Rahmen ihres Einsatzplanes für Hilfeleistungen vom Unterricht freigestellt. In den Grundschulen sollte ein Einsatz nur in den Pausenzeiten erfolgen.
- Den Schulsanitätsdiensten steht ein geeigneter Raum zur Verfügung, der durch eventuell weitere schulische Nutzung den Schulsanitätsdienst nicht wesentlich einschränkt.
Die Anforderung an und die Lage des Raumes sind in der DGUV Information 202-059: Erste Hilfe in Schulen definiert. - Das erforderliche Einsatz- und Übungsmaterial muss zur Verfügung stehen.
Die Anforderungen sind ebenfalls definiert in der DGUV Information 202-059: Erste Hilfe in Schulen - In der Schule muss ein geeignetes Alarmverfahren (Handys, Pieper, Sonderklingelzeichen o. ä.) zur Alarmierung der Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen eingerichtet sein.
- Die Hilfeleistungen des Schulsanitätsdienstes sollen protokolliert werden. Hier finden Sie ein Beispiel für ein Einsatzprotokoll.
- Am Ende des Schuljahres soll dann die Anzahl der Schulsanitäter und Schulsanitäterinnen sowie eine statistische Auswertung des Protokolls über die Anzahl der Einsätze und die häufigsten Unfallarten an den GUV Oldenburg übermittelt werden.
- Die Förderung durch den GUV Oldenburg richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
- Die vom GUV Oldenburg bereitgestellten Fördermittel dürfen nur zum Zwecke des Schulsanitätsdienstes eingesetzt werden.
- Bei der Neugründung eines Schulsanitätsdienstes erhält dieser in der Regel einen einmaligen Förderbeitrag von bis zu 800,00 € und zusätzlich 350,00 €, wenn eine entsprechende betreuende Lehrkraft mit ausgebildet wird.
- Laufende Unterstützungen werden zur Ausbildung des jeweils erforderlichen Nachwuchses an Schülerinnen und Schülern und zum regulären Betrieb bei nachgewiesener Bedürftigkeit nach Prüfung bis zu 400,00 € p.a. gezahlt.
- Gefördert werden nur Projekte, denen nach rechtzeitiger formloser Antragstellung mit konzeptioneller Erläuterung eine schriftliche Zusage erteilt wurde.
- Die zugesagten Förderbeiträge - sowohl bei der Neugründung als auch bei der laufenden Unterstützung - werden nach Vorlage der Rechnungskopien erstattet.
Weiter Info
Das Niedersächsische Kultusministerium hat:
- den rechtlichen Rahmen
- Empfehlungen zur Implementierung
für Schulsanitätsdienste zusammengestellt.
Handreichung Schulsanitätsdienst