Unfall digital melden - mit der elektronischen Unfallanzeige!
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Direkt im Browser nutzbar – ohne zusätzliche Software.
- Datenschutz und Datensicherheit stehen für uns an erster Stelle.
- Unser Benutzerhandbuch unterstützt Sie Schritt für Schritt dabei.
Per Formular -
sicherer & schneller geht es allerdings direkt online...
Zentral an:
info(at)guv-oldenburg.de
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Schreiben Sie uns eine E-Mail an:
euaz(at)guv-oldenburg.de
Wichtig zu wissen...
Arbeitsunfälle und Wegeunfälle (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) sind anzuzeigen, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder zum Tod der versicherten Person führen.
Unternehmerinnen und Unternehmer.
Diese können auch Personen bevollmächtigen, die Unfallanzeige erstatten.
- Der zuständige Unfallversicherungsträger (UV-Träger).
- Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht (bei landwirtschaftlichen Betrieben, nur soweit sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigten), ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz) zu senden.
- Unterliegt das Unternehmen der bergbehördlichen Aufsicht, erhält die zuständige untere Bergbehörde ein Exemplar.
- Ein Exemplar bleibt zur Dokumentation im Unternehmen.
- Ein Exemplar erhält der Betriebsrat (Personalrat), falls vorhanden. Die Unfallanzeige ist vom Betriebsrat (Personalrat) mit zu
unterzeichnen.
- Versicherte Personen sind auf Ihr Recht hinzuweisen, dass sie eine Kopie der Unfallanzeige verlangen können.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte
Bevorzugt online oder per Post
Innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis vom Unfall.