So geht`s zu Ihrem Seminar

Als Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger bieten wir allen Personen, die mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren betraut oder von den angebotenen Themen als Person betroffen sind, erforderliche Aus- und Fortbildung an.
Die Seminarteilnahme ist für Sie, als bei uns versicherte Person, kostenfrei möglich.
Falls Sie bei einer anderen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert sind, holen Sie bitte vor Ihrer Seminaranmeldung die Zustimmung und Kostenübernahmeerklärung Ihres Unfallversicherungsträgers ein (Teilnahmevor-aussetzung).
Die Anmeldung zu unseren Seminaren erfolgt online und ist 24/7 möglich über unser
Seminarportal
Hier sehen Sie auch direkt:
- welche Seminare wir im laufenden Jahr noch anbieten
- ob noch freie Seminarplätze verfügbar sind
Gut zu wissen...
Sie planen ein Seminar mit einer externen Referentin bzw. einem externen Referenten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?
Unsererseits ist eine Beteiligung an den Honorarkosten der Dozentin bzw. des Dozenten im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.
Die Bezuschussung ist vor Durchführung des Seminars auf schriftlichem Wege zu beantragen.
Antragsformular
Sie haben eine Frage oder eine Rückmeldung für uns?
Gerne erreichen Sie uns unter: seminare
Sie möchten ein Seminar mit unseren internen Dozentinnen und Dozenten organisieren?
Ein limitiertes Zeitkontingent haben wir für Sie freigehalten. Nutzen Sie bitte unser:
Antragsformular mit weiterführenden Informationen für Sie.
Sie erreichen uns bei Fragen und Interesse gerne per E-Mail: seminare
Sie können nicht am Seminar teilnehmen? Damit Ihr Platz anderweitig vergeben werden kann, informieren Sie uns bitte umgehend.
Bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn können Sie Ihre Anmeldung grundsätzlich schriftlich, kostenlos stornieren.
Im Krankheitsfall ist dies auch kurzfristig, mündlich möglich.
Erfolgt Ihrerseits keine bzw. keine rechtzeitige Abmeldung, behält sich der GUV OL vor, dem Arbeitgeber die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.