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Erste Hilfe ist (über-)lebenswichtig!

Es kann jederzeit und überall passieren: Eine Person verletzt sich und braucht Erste Hilfe. 
Eine schnelle, fachgerechte Erstversorgung kann entscheidend sein. Denn bei Unfällen sind vor allem die in den ersten Minuten getroffenen Maßnahmen wichtig für den Heilungsverlauf oder gar das Überleben der betroffenen Menschen.

Erste Hilfe sicherstellen

Unternehmen und Einrichtungen sind für die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb verantwortlich. 
Damit Ersthelferinnen und Ersthelfer wirksam Hilfe leisten können, müssen sie hierzu ausgebildet sein und sich regelmäßig fortbilden. Der GUV Oldenburg unterstützt seine Mitgliedsbetriebe und Bildungseinrichtungen dabei, d.h. der Verband übernimmt die Kosten der Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe für die kommunalen Kitas, Schulen, Betriebe & Einrichtungen im alten Oldenburger Land
Die darüber hinaus zu berücksichtigenden Kostenübernahmekriterien finden Sie nachfolgend erläutert.

Erste Hilfe Aus- und Fortbildung in Betrieben (inkl. Kitas)

Erste Hilfe sicherstellen - was ist zu tun?

Von der Art und der Struktur der Betriebsstätte hängt ab, wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer erforderlich sind. 
Die erforderliche Anzahl ist in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 festgelegt. 

Betriebe
In Verwaltungsbetrieben sind mindestens 5 % und in allen anderen Betrieben mindestens 10 % der Beschäftigten als Ersthelfende auszubilden.

Kitas
Pro Kindergruppe muss mindesten je eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter als Ersthelferin bzw. Ersthelfer zur Verfügung stehen.
 

Betriebliche Ersthelfende müssen von einer 

ermächtigten Ausbildungsstelle 

aus- und fortgebildet werden. 

Nur dann entspricht die erworbene Qualifikation im Kontext der Ersten Hilfe im Betrieb (inklusive Kitas) den Anforderungen (§ 26 DGUV Vorschrift 1). 

 

Kosten und Abrechnung

Die Ausbildungsstätte (ermächtigte Stelle) legt die Kostensätze fest. 

Hinweis: 
Der GUV Oldenburg übernimmt die Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe in Höhe der bundesweit einheitlich festgelegten, jährlichen Sätze (Lehrgangspauschale pro teilnehmende Person). 
Erhebt die Ausbildungsstätte (ermächtigte Stelle) höhere Kosten, können diese nicht erstattet werden. 
 

Bei Zuständigkeit übernimmt der GUV Oldenburg die Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe in Höhe der bundesweit einheitlich festgelegten, jährlichen Sätze. 

Lehrgangspauschale 2025
Im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2025 wird pro Teilnehmer/in eine Lehrgangspauschale von 44,10 € erstattet.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der ermächtigten Stelle. 

Hinweis: 
Beachten Sie unsere Kostenübernahmekriterien (Ermächtigte Stelle, Personenkreis, Fristen) sowie die Kosten, die die Ausbildungsstätte (ermächtigte Stelle) veranschlagt. 
 

Für Mitgliedsbetriebe (einschließlich Kindertagesstätten) gilt: 
Nein, eine Beantragung ist nicht erforderlich.

Für unsere Mitgliedsbetriebe (einschließlich Kitas) gilt:  

  • Zuständigkeit: 
    Der GUV Oldenburg ist der für die Kita, den Betrieb bzw. die Einrichtung zuständige Unfallversicherungsträger. 
    Die Zuständigkeit durch den GUV Oldenburg ist bei kommunaler Trägerschaft im alten Oldenburger Land  gegeben.
     
  • Beauftragung einer ermächtigten Stelle
     
  • Berechtigten Personenkreis anmelden:
    An der Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe nehmen nur Personen teil, für die eine Kostenübernahme erfolgen kann. 
    Hinweis:
    Keine Kostenerstattung erfolgt für:
    • Personen mit sanitätsdienstlicher, rettungsdienstlicher Qualifikation (hauptamtliche Rettungssanitäter/innen) oder
      einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens
    • Praktikanten und Praktikantinnen mit weniger als 12 Monate Betriebszugehörigkeit
    • Geringfügig Beschäftigte
    • Honorarkräfte
    • oder sonstige gleichzusetzende Personen

  • Die Abrechnung erfolgt über das Abrechnungsformular - direkt mit der Ausbildungsstätte (ermächtigte Stelle)
  • Das Abrechnungsformular (Teilnehmerliste) ist dafür vor der Erste-Hilfe-Schulung an die Ausbildungsstätte weiterzuleiten und von den Teilnehmenden am Schulungstag zu unterschreiben.
  • Nach der Schulung reicht die Ausbildungsstätte das Abrechnungsformular zusammen mit der Rechnung beim GUV OL ein.
  • Die Erstattung der Kosten erfolgt ausschließlich gegenüber der Ausbildungsstätte. 

Gut zu wissen...

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe umfasst jeweils 
9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.

Betriebe:
Betriebliche Ersthelfende müssen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. 
Ausnahme:

  • Personen mit sanitätsdienstlicher, rettungsdienstlicher Qualifikation oder einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens gelten als fortgebildet, wenn sie:
    a) an vergleichbaren Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig teilnehmen oder
    b) bei ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.
  • Nachweise hierüber sind vom Unternehmer/der Unternehmerin/der Einrichtung einzufordern.

Kindertageseinrichtungen: 
Die Kitas gelten als Betriebe. Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfenden erfolgt jedoch mit einem speziellen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen aller Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen des zweijährigen Ausbildungsturnus.


 Tipp: Setzen Sie sich im Kalender direkt einen Erinnerungstermin, um die Frist/en zu wahren.

Erste Hilfe Aus- und Fortbildung in Schulen
Mehr erfahren

Ermächtigte Stelle finden

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe muss über eine ermächtigte Stelle (qualifizierte Ausbildungs-stätte) erfolgen, damit: 

  • die Qualität der Aus- und Fortbildung sichergestellt ist.
  • die Kosten vom zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen werden können.

Nutzen Sie zur Auswahl der ermächtigten Stelle gerne die Suche: 

Ermächtigte Stelle finden

Weitere Informationen

Der Fachbereich Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hält weitere Informationen zur Ersten Hilfe für Sie bereit. 

DGUV Informationen Erste Hilfe

 

Ihre Ansprechpartnerin

Lena Goldner
Team Prävention

 0441 7790932
 erste-hilfe