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Was ist ein D-Arzt bzw. eine D-Ärztin - und wann ist eine durchgangsärztliche Praxis aufzusuchen?

Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Sie führen die fachärztliche (Erst-)Versorgung nach Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen durch. 
Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt bzw. einer Durchgangsärztin ist erforderlich, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
    oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
    oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,
    oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Bei leichten Verletzungen werden Unfallverletzte vom Durchgangsarzt bzw. 
der Durchgangsärztin zur weiteren Behandlung an den Hausarzt bzw. die Hausärztin überwiesen. 
In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt bzw. die Durchgangsärztin das Heilverfahren z.B. durch Wiedervorstellungstermine (Nachschau).

Hinweis:
Unfallverletzte mit alleinigen Augen- , Zahn- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen können sich auch direkt bei einem entsprechenden Facharzt bzw. einer entsprechenden Fachärztin vorstellen oder werden dorthin überwiesen.

 

Durchgangsärztliche Praxis finden

Sie möchten wissen, wo die nächst-gelegene D-ärztliche Praxis zu finden ist?  
Nutzen Sie das

Online-Suchportal 

der Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). 
Das Verzeichnis listet ca. 4.000 niedergelassene  sowie an Krankenhäusern tätige Ärztinnen und Ärzte auf. 
Sicher ist auch eine durchgangsärztliche Praxis in Ihrer Nähe zu finden. 

Sie möchten mehr über die durchgangsärztliche Behandlung wissen?

Weitere Infos       der DGUV und der Landesverbände zum Durchgangsarztverfahren