Sie kümmern sich um andere? Wir kümmern uns um Sie.
Wenn Sie eine Person nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung im alten Oldenburger Land pflegen, sind Sie beim GUV Oldenburg versichert.
Sie pflegen sie somit als Privatperson z.B. als
- Familienangehöriger oder Familienangehörige
- Freund oder Freundin
- Nachbar oder Nachbarin.
Das gilt als häusliche Pflege
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens einen Pflegegrad 2 oder höher.
- Die pflegebedürftige Person wird wöchentlich mindestens zehn Stunden gepflegt.
- Die wöchentliche Pflegezeit ist auf mindestens zwei Tage pro Woche verteilt.
Welche Pflegetätigkeiten sind versichert?
Damit eine Tätigkeit unter den Schutz des GUV Oldenburg fällt, muss sie im Gutachten der Pflegeversicherung für die zu pflegende Person stehen.
Dazu gehören Pflege- und Hilfeleistungen aus den Bereichen
- „Mobilität“, z. B. Begleitung bei Arztbesuchen, Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs
- „Selbstversorgung“, z. B. Hilfe bei Körperpflege und Ernährung
- „Alltagsleben“, z. B. Hilfe bei der Kontaktpflege zu anderen Menschen, Gestaltung des Tagesablaufs
- „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, wie z. B. Hilfe zur Orientierung oder beim Erkennen von Menschen
- „krankheitsbedingte Anforderungen“, z. B. bei der Einnahme von Medikamenten
- „Verhaltensweisen“, z. B. Hilfe bei nächtlicher Unruhe
Wenn die pflegebedürftige Person in einem eigenen Haushalt lebt, sind auch die Wege zu ihr und zurück nach Hause versichert.
Aktivitäten außer Haus – zum Beispiel Spaziergänge – fallen nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ausnahmen bilden Tätigkeiten aus den pflegerelevanten Bereichen, wie z. B. ein Arztbesuch.
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Ratgeber für die Pflege daheim
Ihre Ansprechpartnerinnen:
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Fachbereichsleiterin
Allgemeine Verwaltung
und Finanzen
Tel.: 0441 - 77 909 34
E-mail:
birgit.heine(at)guv-oldenburg.de
Rike Witten
Allgemeine Verwaltung
und Finanzen
Tel. 0441 - 77 909 40
E-Mail:
rike.witten(at)guv-oldenburg.de