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Was passiert, wenn etwas passiert...

Wer ist über den GUV Oldenburg versichert?

Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler sind durch den Besuch einer kommunalen Bildungseinrichtung, d.h. 
 

  • Kindertagesstätte sowie allgemein- und berufsbildende Schule

beim GUV Oldenburg gesetzlich unfallversichert 

(sogenannte Schülerunfallversicherung).  
 

Wichtig: 
Damit sich auch unsere jüngsten Versicherten, ihre Erziehungsberechtigten und Entwicklungsbegleitenden der Kindertagesstätten angesprochen fühlen: mit dem Begriff “Schulunfall” sind nicht nur Unfälle in Schulen, sondern auch in anderen Bildungseinrichtungen gemeint.

Wann liegt ein Schul- bzw. eine Wegeunfall vor?

Kinder und Jugendliche sind beim Besuch einer Bildungseinrichtung versichert.
Das gilt für den Unterricht bzw. die Betreuungszeit,  für die Pausen und die direkten Wege von und zur Bildungseinrichtung. Auch bei allen weiteren Veranstaltungen, die von oder mit der Kita bzw. Schule organisiert werden, besteht der Versicherungsschutz. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kita-/Schulfeste und Klassen-/Gruppenfeiern
  • Ausflüge und mehrtägige Reisen der Klassen/Gruppen
  • Schulpraktika in Betrieben und Unternehmen
  • Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht
  • freiwillige Arbeitsgemeinschaften und Schul-/Kitaprojekte
     

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person auf dem direkten Weg zu oder von einer versicherten Tätigkeit erleidet.

Umwege, Unterbrechungen und Abwege aus privaten Gründen sind nicht versichert.

Weitere Informationen zu Wegeunfällen finden Sie hier:
 

DGUV Wegeunfall
 

Beim Besuch der Bildungseinrichtung nicht gesetzlich unfallversichert sind: 

  • Private, sogenannte “eigenwirtschaftliche” Tätigkeiten, die dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind. Die Einnahme von Mahlzeiten zählt z.B. dazu. Unfälle infolge des Essens und Trinkens, zum Beispiel Verbrennungen, Schnittverletzungen oder ein Sturz in der Schulmensa, sind nicht versichert.
     
  • Verletzungen, die eine innere Ursache haben. Tritt z.B. eine Verletzung ohne Unfall - d.h. ein von außen einwirkendes Ereignis - ein,  wie z. B. ein Herzinfarkt, besteht hierfür kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. 

In solchen Fällen übernimmt die Krankenversicherung der betroffenen Person den Versicherungsschutz.

Was ist zu tun?

Unfall melden
Mehr erfahren
(D-)Arzt- bzw. Ärztin aufsuchen
Mehr erfahren

Beförderung des Kita- bzw. Schulkindes nach dem Unfall

Nach einem Schulunfall soll das verletzte Kind, der bzw. die verletzte Jugendliche so schnell wie möglich in ärztliche Behandlung gelangen. 
Rettungswagen müssen gerufen werden, wenn die Akutverletzung es erforderlich macht. 
In allen anderen Fällen kann die Beförderung von der Bildungseinrichtung zum Arzt bzw. der Ärztin auch auf andere Weise erfolgen. 
Als zuständiger Unfallversicherungsträger tragen wir hierfür die Kosten: 

 

Private Beförderung

Sie haben die Beförderung der verletzen Person übernommen? 
Fahrten, die mit dem privaten Pkw zurückgelegt werden, erstatten wir gem. Nds. Reisekostenverordnung.

Kurzinfo 

Senden Sie den 

Fahrtkostennachweis

inklusive der Belege hierfür direkt an:    info   

Fahrauftrag

Sie können alternativ ein Fahrunternehmen beauftragen.
Die Abrechnung erfolgt im Nachgang zwischen Fahrunternehmen
und dem GUV Oldenburg. 

Verwenden Sie hierfür den: 

Taxischein

  • kostenfreie, bargeldlose Beförderung
  • (nur) nach einem Unfall
  • von Kita- und Schulkindern
  • zum Arzt/zur Ärztin

Vorgedruckte Taxischeine können Sie bei uns bestellen:   info