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Hilfe für Helfende

Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII). 

Ihr Ansprechpartner im alten Oldenburger Land ist der GUV Oldenburg.  
Der Versicherungsschutz ist für Hilfeleistende beitragsfrei. Die Kosten tragen Länder, Städte und Gemeinden.

Ehrenamt
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Hilfeleistung
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Blut- und Organspende
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