Wer ist über den GUV Oldenburg versichert?
Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler sind durch den Besuch ihrer kommunalen Bildungseinrichtung, d.h.
- Kindertagesstätte sowie
- allgemein- und berufsbildenden Schule
im alten Oldenburger Land beim GUV Oldenburg gesetzlich unfallversichert (sogenannte Schülerunfallversicherung).
Dieser Versicherungsschutz ist für die Eltern beitragsfrei, denn die Kosten tragen die Kommunen vor Ort.
Wann stehen die Kinder, Jugendlichen & jungen Erwachsenen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
Versicherungsschutz besteht bei allen Tätigkeiten, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Besuch der kommunalen Bildungseinrichtung stehen.
Dazu gehören:
- der unmittelbare Weg von oder zur Kita/Schule
- Unterricht bzw. die Betreuungszeit inkl. der Pausen
- Veranstaltungen, die von oder mit der Kita bzw. Schule organisiert werden.
Dazu gehören zum Beispiel:- Kita-/Schulfeste und Klassen-/Gruppenfeiern
- Ausflüge und mehrtägige Reisen der Klassen/Gruppen
- Schulpraktika in Betrieben und Unternehmen
- Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht
- freiwillige Arbeitsgemeinschaften und Schul-/Kitaprojekte
Beim Besuch der Bildungseinrichtung nicht gesetzlich unfallversichert sind:
- Private, sogenannte “eigenwirtschaftliche” Tätigkeiten, die dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind wie z.B.
- Essen und Trinken
- Schlafen
- die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen
- Beispiel: Kommt es infolge des Essens und Trinkens zu Verbrennungen, Schnittverletzungen oder einem Sturz in der Schulmensa, so besteht dafür kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
- Verletzungen, die eine innere Ursache haben. Tritt eine Verletzung ohne Unfall - d.h. ein von außen einwirkendes Ereignis - ein, wie z.B. ein durch Ohnmacht bedingter Sturz, besteht hierfür kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
In solchen Fällen übernimmt die Krankenversicherung der betroffenen Person den Versicherungsschutz.
Ihnen ist unklar, wer Ihr Ansprechpartner in puncto gesetzliche Unfallversicherung ist?
Fragen Sie bei Ihrer Personalstelle nach.
Alternativ hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weiter unter der
kostenfreien Servicenummer 0800 60 50 40 4