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Wann liegt ein Arbeits- bzw. ein Wegeunfall vor?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person bei ihrer versicherten Tätigkeit erleidet. 

Über den GUV Oldenburg versicherte Personen sind u.a.: 
 

Beschäftigte (kommunale Angestellte)          
 

Blut- und Organspendende
 

Ehrenamtlich Tätige
 

Haushaltshilfen
 

Hilfeleistende
 

Private Pflegepersonen

 

Grundsätzliches zum Thema Arbeitsunfall lesen Sie hier:

DGUV Arbeitsunfall 

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person auf dem direkten Weg zu oder von einer versicherten Tätigkeit erleidet.

Umwege, Unterbrechungen und Abwege aus privaten Gründen sind nicht versichert.

Weitere Informationen zu Wegeunfällen finden Sie hier:
 

DGUV Wegeunfall
 

Nicht jeder körperliche Schaden während einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall. 
Nicht versichert sind z.B.:

  • Private, sogenannte “eigenwirtschaftliche” Tätigkeiten, die dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind wie: 
     
    • Essen und Trinken
    • Schlafen
    • die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen
    • Beispiel: Unfälle infolge des Essens und Trinkens, zum Beispiel Verbrennungen, Schnittverletzungen oder ein Sturz in der Kantine, sind nicht versichert.
       
  • Verletzungen, die eine innere Ursache haben. Tritt z.B. eine Verletzung ohne Unfall - d.h. ein von außen einwirkendes Ereignis - ein,  wie z. B. ein Herzinfarkt, besteht hierfür kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. 


In solchen Fällen übernimmt die Krankenversicherung der betroffenen Person den Versicherungsschutz.

Begutachtung von Arbeitsunfällen

In welchen Fällen erfolgt eine Begutachtung? Was passiert danach?
Antworten auf häufig gestellte Fragen, zusammengestellt von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

FAQ Arbeitsunfälle 

Was ist zu tun?

Unfall melden
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(D-)Arzt- bzw. Ärztin aufsuchen
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