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Unfall digital melden - mit der elektronischen Unfallanzeige!

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Direkt im Browser nutzbar – ohne zusätzliche Software.
  • Datenschutz und Datensicherheit stehen für uns an erster Stelle.
  • Unser Benutzerhandbuch unterstützt Sie Schritt für Schritt dabei. 


Elektronische Unfallanzeige                          Serviceportal
 

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Schreiben Sie uns eine E-Mail an:  

euaz(at)guv-oldenburg.de

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sicherer & schneller geht es allerdings online...

 

Formular Unfallanzeige 


Zentral an: 
 info(at)guv-oldenburg.de

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Wichtig zu wissen...

Unternehmerinnen und Unternehmer (Sachkostenträger) oder der Schulhoheitsträger, soweit dieser nicht Unternehmerin und Unternehmer ist. Diese können auch Personen bevollmächtigen die Unfallanzeige zu erstatten. 
In Schulen und Kindertageseinrichtungen ist dies in der Regel die Leiterin oder der Leiter der Einrichtung.

Unfälle infolge einer Tätigkeit, die mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängt, und Wegeunfälle (z. B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Einrichtung) sind anzuzeigen, wenn sie ärztlich behandelt werden müssen oder zum Tod führen.

  • Der zuständige Unfallversicherungsträger (UV-Träger).
  • Ein Exemplar bleibt zur Dokumentation in der Einrichtung.

Versicherte Personen (bei noch nicht Volljährigen die gesetzlichen Vertreter), sind auf ihr Recht hinzuweisen, dass sie eine Kopie der Unfallanzeige verlangen können.

Bevorzugt online oder per Post

Innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis vom Unfall.