Was gilt als Berufskrankheit?
Eine Berufskrankheit hat ihre Ursache in der beruflichen Tätigkeit.
Um versicherungstechnisch anerkannt zu werden, muss sie auf der offiziellen
Liste der Berufskrankheiten
stehen. Diese Liste wird von der Bundesregierung erstellt und fortlaufend durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergänzt.
Hier sind die Erkrankungen aufgeführt, bei denen wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass
- die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird
- bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen ausgesetzt sind
Sie möchten mehr zum Thema Berufskrankheit wissen?
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Berufskrankheit hat
die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zusammengestellt:
FAQ
Weitere DGUV-Informationen
Eine Berufskrankheit melden
Besteht Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit? Dann ist dieser an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.
Verpflichtet zu dieser Meldung sind:
- Ärztinnen und Ärzte
- Unternehmen
Eine Meldung kann auch direkt durch die betroffene Person erfolgen.
Sie befürchten, selbst betroffen zu sein?
Als beim GUV Oldenburg versicherte Person, können Sie uns Ihren Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit einfach und formlos melden.
Zentral an:
info(at)guv-oldenburg.de