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Unternehmensnummer ersetzt Mitgliedsnummer

Zum 1. Januar 2023 haben die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bundesweit einheitliche Unternehmensnummern erhalten. 
Das betrifft auch die Kommunen und die weiteren Mitglieder des GUV Oldenburg. 
Die Unternehmensnummern lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab.

Gut zu wissen...

Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung werden interne Prozesse sowie die organisationsübergreifende Zusammenarbeit verbessert.

Indem ein einheitlicher Standard für den Datenaustausch mit den Unfallversicherungsträgern eingeführt wird, entsteht eine nachhaltige Basis für Digitalisierungsprojekte.

Durch ein einheitliches Nummernsystem kann zudem die Nummernkontinuität deutlich erhöht werden.

Die Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern.

Die ersten zwölf Ziffern kennzeichnen den Unternehmer oder die Unternehmerin und bestehen aus einer zufällig generierten Ziffernfolge.

Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das oder die dazugehörigen Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere Unternehmen einer Inhaberschaft unterscheiden zu können. In einem solchen Fall erfolgt die Zuordnung in aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).

Seit Herbst 2022 erfolgte die Umstellung auf das neue Ordnungskennzeichen automatisch: 
Als Mitglied unseres Verbandes haben wir Sie, z.Hd. Ihrer Personalstelle, über die Umstellung der Mitgliedsnummer informiert. 

Die Unternehmensnummer soll im Kontakt zu uns verwendet werden.

Ihre Unternehmensnummer liegt Ihnen nicht vor?  
Dann senden Sie bitte eine E-Mail an: birgit.heine(at)guv-oldenburg.de

Hat Ihr Unternehmen seine Unternehmensnummer erhalten, erfolgt die gesamte Kommunikation zwischen Ihnen als Mitgliedsunternehmen und uns nicht mehr über die Mitgliedsnummer, sondern über die Unternehmensnummer.

Seit dem Meldejahr 2023 ist auch im UV-Meldeverfahren die Unternehmensnummer zu verwenden., d.h.:

  • bei der Abfrage der Stammdaten
  • der Übersendung der Lohnnachweise
  • sowie eventuell erforderlichen Korrekturen oder Stornierungen


Alle Zugangsdaten zum UV-Meldeverfahren sind unverändert geblieben - bis auf die Mitgliedsnummer, die durch die Unternehmensnummer ersetzt wurde. Neue Zugangsdaten sind somit NICHT erforderlich.

Leiten Sie die erforderlichen Information bitte an den von Ihnen beauftragten Dienstleister weiter.

UV - Meldeverfahren - der digitale Lohnnachweis

Noch Fragen?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen: 
FAQ der DGUV 

Als Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger haben wir Ihnen die wesentlichen Informationen zusammengestellt: 
Kompaktinfo

Kontakt

Birgit Heine,
Fachbereichsleiterin 
Allgemeine Verwaltung
und Finanzen,
Tel. 0441 - 77 909 34,
E-Mail: 
birgit.heine(at)guv-oldenburg.de