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Was passiert, wenn etwas passiert...

Ehrenamtliches Engagement ist wertvoll. 
Doch was passiert, wenn bei der Ausübung des Ehrenamtes etwas passiert?
Personen, die im Interesse der Allgemeinheit ehrenamtlich tätig sind, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII). 
Welcher Unfallversicherungsträger zuständiger Ansprechpartner ist, hängt u.a. von der Art des Ehrenamtes ab. 

Ehrenamtliche Tätigkeit - wer und was zählt dazu?

Wer ehrenamtlich tätig ist,

  • handelt freiwillig und unentgeltlich – eine Aufwandsentschädigung zählt dabei nicht als Bezahlung
  • arbeitet in einem organisatorischen Rahmen
  • übt eine Tätigkeit aus, die anderen zugutekommt (keine Selbsthilfe)
  • hat eine Aufgabe oder ein Amt übertragen bekommen

Beispiele sind u.a.: 

  • Personen, die ein Mandat im kommunalen oder bürgerschaftlichen Bereich innehaben
  • Tätigkeit als Wahlhelfende

    DGUV Info

     

  • Personen, die in der Elternvertretung tätig sind oder bei der Schulwegsicherung helfen

    DGUV Info

     

  • Freiwillige in der Flüchtlingshilfe
     

…immer mit Bezug zur regionalen Zuständigkeit des GUV Oldenburg.

Was ist im Falle eines Unfalls zu tun?

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