Was passiert, wenn etwas passiert...
Ehrenamtliches Engagement ist wertvoll.
Doch was passiert, wenn bei der Ausübung des Ehrenamtes etwas passiert?
Personen, die im Interesse der Allgemeinheit ehrenamtlich tätig sind, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII).
Welcher Unfallversicherungsträger zuständiger Ansprechpartner ist, hängt u.a. von der Art des Ehrenamtes ab.
Ehrenamtliche Tätigkeit - wer und was zählt dazu?
Wer ehrenamtlich tätig ist,
- handelt freiwillig und unentgeltlich – eine Aufwandsentschädigung zählt dabei nicht als Bezahlung
- arbeitet in einem organisatorischen Rahmen
- übt eine Tätigkeit aus, die anderen zugutekommt (keine Selbsthilfe)
- hat eine Aufgabe oder ein Amt übertragen bekommen
Beispiele sind u.a.:
- Personen, die ein Mandat im kommunalen oder bürgerschaftlichen Bereich innehaben
Tätigkeit als Wahlhelfende
DGUV InfoPersonen, die in der Elternvertretung tätig sind oder bei der Schulwegsicherung helfen
DGUV Info- Freiwillige in der Flüchtlingshilfe
…immer mit Bezug zur regionalen Zuständigkeit des GUV Oldenburg.