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Die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts helfen, die wirtschaftlichen Folgen eines Arbeits- bzw. eines Schulunfalls oder einer Berufskrankheit abzumildern. 
Dabei gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente.

Nicht immer sind Heilbehandlung und Reha-Maßnahmen so erfolgreich, dass Versicherte wieder uneingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen können. 
In solchen Fällen zahlt der zuständige Unfallversicherungsträger eine Rente.

Voraussetzung:

  • eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent, 
    die min. 6 Monate nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit (Versicherungsfall) hinaus fortbesteht. 

DGUV Informationen

Sie möchten genaueres über die finanziellen Leistungen wissen?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert:

Geldleistungen 

 

Geldleistungen an Hinterbliebene

Kommt es trotz aller Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, sichert die gesetzliche Unfallversicherung die Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab.

Finanzielle Leistungen sind:

  • Sterbegeld
  • Überführungskosten
  • Hinterbliebenenrenten

     

Weitere Informationen

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