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Erste Hilfe ist (über-)lebenswichtig!

Es kann jederzeit und überall passieren: Eine Person verletzt sich und braucht Erste Hilfe. 
Eine schnelle, fachgerechte Erstversorgung kann entscheidend sein. Denn bei Unfällen sind vor allem die in den ersten Minuten getroffenen Maßnahmen wichtig für den Heilungsverlauf oder gar das Überleben der betroffenen Menschen.

Erste Hilfe sicherstellen

Unternehmen und auch Bildungseinrichtungen sind für die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb verantwortlich. 
Damit Ersthelferinnen und Ersthelfer wirksam Hilfe leisten können, müssen sie hierzu ausgebildet sein und sich regelmäßig fortbilden. Der GUV Oldenburg unterstützt seine Mitgliedsbetriebe und Bildungseinrichtungen dabei, d.h. der Verband übernimmt die Kosten der Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe für die kommunalen Kitas, Schulen, Betriebe & Einrichtungen im alten Oldenburger Land
Die darüber hinaus zu berücksichtigenden Kostenübernahmekriterien finden Sie nachfolgend erläutert.

Erste Hilfe Aus- und Fortbildung in Schulen

Erste Hilfe sicherstellen - was ist zu tun?

Bei pädagogischem Personal wird die Erste-Hilfe-Ausbildung als Bestandteil der beruflichen Qualifikation vorausgesetzt. 
Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung weicht bei diesem Personenkreis von den Regelungen der  Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1
ab und richtet sich nach dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 27.06.2016.

Grundsätzlich sollen alle Beschäftigten des Landes, d.h. Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte im Landesdienst,  über Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen, mindestens aber 50% von ihnen. 
Geregelt ist dies ebenfalls im 
Runderlass des Kultusministeriums vom 27.06.2016: Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen.
 

Vor Durchführung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim GUV Oldenburg zu stellen.

Antrag auf Kostenübernahme

 

Hinweis: 
Falls sich die im Antrag angegebene Personenzahl um mehr als drei Personen erhöht, bitten wir vorab um eine fernmündliche Info. 

 

Ersthelfende müssen von einer ermächtigten Ausbildungsstelle aus- und fortgebildet werden, um die Qualität der Schulung sicherzustellen und eine Kostenübernahme durch den GUV Oldenburg zu erhalten. 

Ermächtigte Stelle finden

 

Bei Durchführung der Erste-Hilfe-Fortbildung:

Kosten und Abrechnung

Die Ausbildungsstätte (ermächtigte Stelle) legt die Kostensätze fest. 

Hinweis: 
Der GUV Oldenburg übernimmt die Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe in Höhe der bundesweit einheitlich festgelegten, jährlichen Sätze (Lehrgangspauschale pro teilnehmende Person). 
Erhebt die Ausbildungsstätte (ermächtigte Stelle) höhere Kosten, können diese nicht erstattet werden. 
 

Bei Zuständigkeit übernimmt der GUV Oldenburg die Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe in Höhe der bundesweit einheitlich festgelegten, jährlichen Sätze. 

Lehrgangspauschale 2025
Im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2025 wird pro Teilnehmer/in eine Lehrgangspauschale von 44,10 € erstattet.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der ermächtigten Stelle. 

Hinweis: 
Beachten Sie unsere Kostenübernahmekriterien (Ermächtigte Stelle, Personenkreis, Fristen) sowie die Kosten, die die Ausbildungsstätte (ermächtigte Stelle) veranschlagt. 
 

Ja, die Beantragung der Kostenübernahme ist vor der Schulung erforderlich. 
Verwenden Sie hierfür bitte folgendes 
Antragsformular.

  • Zuständigkeit: 
    Der GUV Oldenburg ist der für die Schule zuständige Unfallversicherungsträger. 
    Die Zuständigkeit durch den GUV Oldenburg ist bei kommunaler Trägerschaft im alten Oldenburger Land  gegeben.
     
  • Beantragung: 
    Die Kostenübernahme wird vorab per Antragsformularbeim GUV Oldenburg beantragt.
     
  • Beauftragung einer ermächtigten Stelle
     
  • Berechtigten Personenkreis anmelden:
    An der Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe nehmen nur Personen teil, für die eine Kostenübernahme erfolgen kann. 
    Hinweis:
    Keine Kostenerstattung erfolgt für:
    • Personen mit sanitätsdienstlicher, rettungsdienstlicher Qualifikation (hauptamtliche Rettungssanitäter/innen) oder
      einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens
    • Praktikanten und Praktikantinnen mit weniger als 12 Monate Betriebszugehörigkeit
    • Geringfügig Beschäftigte
    • Honorarkräfte
    • oder sonstige gleichzusetzende Personen

  • Die Abrechnung erfolgt über das Abrechnungsformular - direkt mit der Ausbildungsstätte (ermächtigte Stelle)
  • Das Abrechnungsformular (Teilnehmerliste) ist dafür vor der Erste-Hilfe-Schulung an die Ausbildungsstätte weiterzuleiten und von den Teilnehmenden am Schulungstag zu unterschrieben.
  • Nach der Schulung reicht die Ausbildungsstätte das Abrechnungsformular zusammen mit der Rechnung beim GUV OL ein.
  • Die Erstattung der Kosten erfolgt ausschließlich gegenüber der Ausbildungsstätte. 

Gut zu wissen...

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe umfasst jeweils 
9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.

Betrieblich Ersthelfende an Schulen müssen die Erste-Hilfe-Kenntnisse im Abstand von drei Jahren auffrischen.
 

Tipp: Setzen Sie sich im Kalender direkt einen Erinnerungstermin, um die Frist/en zu wahren.

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Erste Hilfe Aus- und Fortbildung in Betrieben
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Ermächtigte Stelle finden

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe muss über eine ermächtigte Stelle (qualifizierte Ausbildungs-stätte) erfolgen, damit: 

  • die Qualität der Aus- und Fortbildung sichergestellt ist.
  • die Kosten vom zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen werden können.

Nutzen Sie zur Auswahl der ermächtigten Stelle gerne die Suche: 

Ermächtigte Stelle finden

Weitere Informationen

Die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hält weitere Informationen zur Ersten Hilfe in Schulen für Sie bereit. 

DGUV Information Erste Hilfe in Schulen

 

Ihre Ansprechpartnerin

Lena Goldner
Team Prävention

 0441 7790932
 erste-hilfe