Kostenfreier Versicherungsschutz für Ersthelferinnen und Ersthelfer - helfen Sie mit!
Wer anderen Menschen in Notsituationen Hilfe leistet, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bietet den Betroffenen viele Vorteile.
Helfen Sie mit, diese bekannt zu machen.
Wir unterstützen Sie dabei - mit der Karte für Ersthelferinnen und Ersthelfer!
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - was bedeutet das für Ersthelfende?
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Ersthelfende beinhaltet u.a.:
- umfassende Heilbehandlung und Rehabilitation für Körper & Seele durch qualifizierte Fachkräfte sowie in auf die jeweiligen Erfordernisse spezialisierten Einrichtungen wie z.B. BG Kliniken, Traumazentren
- schnellen Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten wie z.B. Psychotherapie, um der Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegen zu wirken.
- ergänzende Leistungen wie Fahrt- und Transportkosten oder Haushaltshilfe- und Kinderbetreuungskosten
- Ersatz von Schäden an Sachen, die beim Helfen eingesetzt wurden
- umfassende Hilfen zur Wiedereingliederung in das berufliche und soziale Leben
- Zahlung von Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit und weitere unterhaltssichernde Geldleistungen
- Rentenzahlung bei verbleibender Minderung der Erwerbsfähigkeit und ggf. an Hinterbliebene
Wann besteht Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz?
Versichert sind Personen, die:
- eine angegriffene Person persönlich schützen, sich z.B. schützend vor ein Kind stellen, das angegriffen wird, und deswegen selbst körperlich angegriffen bzw. verletzt werden.
- sich persönlich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person einsetzen, die eine Straftat begeht:
Beispiel: Nach dem Entwenden einer Handtasche hält der bzw. die Helfende den Täter bzw. die Täterin fest bis die Polizei eintrifft, stürzt dabei oder wird verletzt. - einen Menschen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten z.B. in den See springen, um eine Person vor dem Ertrinken zu bewahren, und sich dabei selbst verletzen.
- sich beispielsweise nach einem Terrorakt um Verletzte kümmern und das dabei Erlebte psychisch nicht ohne professionelle Hilfe verarbeiten können.
Sie brauchen Hilfe? Ihnen ist beim Helfen ein Schaden entstanden?
- Versuchen Sie, Zeugen zu gewinnen, und notieren Sie deren Kontaktdaten
Wichtig: Wenn Sie aufgrund Ihrer Hilfeleistung arbeitsunfähig sind, suchen Sie bitte sofort oder später einen Durchgangsarzt bzw. eine Durchgangsärztin auf (besonders qualifizierte ärztliche Partnerinnen und Partner der gesetzlichen Unfallversicherung).
D-ärztliche Praxis finden- Teilen Sie dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin mit, dass Ihre Verletzung - Körper & Seele sind gemeint - bei einer Hilfeleistung entstanden ist. Versuchen Sie den Hergang möglichst genau zu schildern.
Wenn Sie unsere Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte bei uns:
GUV Oldenburg
Gartenstraße 9
26122 Oldenburg
hilfeleistung@
0441 77 909 0
Bei Ihrer Kontaktaufnahme teilen Sie uns bitte mit:
- Ihren Namen
- Ihre Kontaktdaten
- Ihr Geburtsdatum
Weitere Informationen
Helfenden helfen - wissen, was zählt...
Unterstützen Sie dabei, helfende Personen über ihren Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung zu informieren:
- Übergeben Sie die Karte für Ersthelferinnen und Ersthelfer an entsprechende Personen.
- Alle Hilfeleistungsunternehmen, Polizei und Feuerwehr im Zuständigkeitsbereich des GUV Oldenburg werden ab dem
7. Oktober 2025 mit Karten-Boxen ausgestattet.
Kontakt
Sie haben Fragen?
Gerne sind wir für Sie da:
Henning Wolff
0441 77909 31
Johanna Verse
0441 77909 37
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