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Sicher arbeiten, Absturzunfälle vermeiden

Abstürze sind nicht die häufigsten Arbeitsunfälle, können aber schwere Folgen haben – im schlimmsten Fall enden sie sogar tödlich. Dabei müssen Beschäftigte nicht auf einem Dach oder 
in großer Höhe arbeiten: Auch Leitern, Treppen oder Ladebereiche bergen erhebliche Risiken. 
Etwa die Hälfte aller tödlichen Absturzunfälle passiert aus Höhen von bis zu fünf Metern.

Gefahren und Risiken werden im Arbeitsalltag oft unterschätzt, gerade, wenn etwas unter Zeitdruck “noch mal eben schnell” erledigt werden soll. Auch Routine kann dazu führen, dass Mängel unbeachtet bleiben oder Sicherheitsregeln nicht konsequent eingehalten werden.

Viele dieser Unfälle wären vermeidbar. Entscheidend sind eine realistische Einschätzung der Gefährdung, geeignete Arbeitsmittel und eine sichere Organisation der Arbeit. 
Infos und weiterführende Links zur Absturzprävention finden Sie kurz und kompakt nachfolgend. 

Wichtig zu wissen - weiterführende Informationen zur Absturzprävention

Was ist ein Absturz?
Ein Absturz ist der Sturz einer Person aus einer Höhe von mehr als 1,0 Meter. 
Ab 1,0 Meter Absturzhöhe müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege gesichert werden.

Wo passieren die meisten Absturzunfälle?
Die meisten Abstürze passieren von Leitern, gefolgt von Gerüsten, Dächern und Dachöffnungen.

Wie lassen sich Abstürze generell vermeiden?
Indem: 

  • technische Sicherungen genutzt, organisatorische Vorgaben eingehalten und persönliche Schutzmaßnahmen konsequent angewendet werden.
  • die gesundheitliche bzw. medizinische Eignung der Person gewährleistet ist, die Aufstiegshilfen nutzt sowie Arbeiten in größerer Höhe durchführt.
  • durch eine systematische Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird, wo Absturzgefahren bestehen und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Wer trägt die Verantwortung für die Absturzsicherung?
Arbeitgeber, Vorgesetzte und Beschäftigte tragen gemeinsam Verantwortung:

  • Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass Absturzsicherungen vorhanden, geeignet und nutzbar sind,
  • Vorgesetzte müssen deren Einsatz sicherstellen und
  • Beschäftigte müssen sie korrekt verwenden.


Zum Nachlesen - Quellenhinweise: 

DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“

BGW Magazin, 01/2026

BGHW Online Training "Leitern und Tritte"

BGHM

BG ETEM

BG BAU

BG Verkehr

TRBS 2121 Teil 2

TRBS 2121 Teil 1 BGBAU

 

 

Leitern sind in nahezu jedem Betrieb zu finden und gehören zu den gefährlichsten Hilfsmitteln beim Arbeiten in der Höhe oder beim Überwinden von Höhen. Hierbei zählen Abstürze von Leitern zu den häufigsten Unfallereignissen. Daher ist ein besonders sicherheitsbewusstes Verhalten unerlässlich. 
Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie nachfolgend:   

Wo entstehen häufig Absturzunfälle im Zusammenhang mit Leitern?

  • Nutzung schadhafter Leitern, zum Beispiel mit beschädigten Sprossen oder Holmen
  • Fehltritte bei mehrstufigen Leitern
  • Umkippen oder Wegrutschen der Leiter durch falschen Winkel oder ungeeigneten Untergrund
  • Hinauslehnen oder Überstrecken beim Arbeiten auf der Leiter
  • Verlust des Gleichgewichts, besonders beim Auf- und Absteigen


Wann sollten Leitern oder Tritte benutzt werden?
Nur wenn keine sichereren und geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen.


Wie können Abstürze von Leitern vermieden werden?

  • Nutzung sichererer Alternativen
  • Leitern nur für kurzzeitige Tätigkeiten oder als Zugang nutzen


Welche sichereren Alternativen gibt es zu Leitern?
Gerüste und Hubarbeitsbühnen gelten bei korrekter Nutzung als deutlich sicherere Arbeitsmittel.


Welche Arbeiten dürfen auf Leitern ausgeführt werden?
Nur leichte Tätigkeiten sind zulässig:

  • Mitzuführende Lasten: maximal 10 kg
  • Maximalgröße der Last: 1 m²
  • Eine Hand muss jederzeit zur Sicherung an der Leiter bleiben.


Wie lange darf ich auf Leitern arbeiten?

  • Bis 2 m Arbeitshöhe: zeitlich unbegrenzt
  • 2–5 m Arbeitshöhe: maximal 2 Stunden pro Person und Schicht


Bis zu welcher Stufe/Sprosse dürfen Leitern begangen werden?

  • Stehleitern: Die obersten zwei Stufen/Sprossen dürfen nicht betreten werden, um sicheren Halt zu gewährleisten
  • Anlegeleitern: Die obersten drei Stufen/Sprossen dürfen nicht betreten werden, um ein Wegrutschen zu vermeiden
  • Mehrzweckleitern (Gebrauchsstellung): Die obersten vier Stufen/Sprossen dürfen nicht betreten werden, um ein Umkippen der Leiter zu verhindern


Ist eine zweite Person bei der Benutzung von Leitern erforderlich?
Eine zweite Person ist erforderlich, wenn besondere Gefährdungen bestehen, zum Beispiel große Höhen, rutschiger Untergrund, stark frequentierter Verkehrsbereich oder wenn es aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht.


Welche Leitern und Tritte darf ich betrieblich verwenden?
Es gelten die Vorgaben des Herstellers sowie die Normen:

  • Leitern: DIN EN 131
  • Tritte: DIN EN 14183


Was ist beim Umgang mit Leitern generell zu beachten?

  • Passende Leiter zur Tätigkeit und Höhe auswählen
  • Leiter vor Nutzung auf Mängelfreiheit prüfen
  • Für sicheren Stand sorgen und ein Umstoßen verhindern
  • Leiter sachgemäß und bestimmungsgemäß nach Herstellervorgaben verwenden
  • Leiter nicht in Verkehrswegen aufstellen oder Bereich absperren, wenn die dortige Aufstellung zwingend notwendig ist
  • Leiter wenn nötig durch eine zweite Person sichern
  • Seitliches Hinauslehnen vermeiden
  • Wird die Leiter als Zugang zu bzw. Abgang von hoch gelegenen Arbeitsplätzen genutzt, muss sie mindestens 1 Meter über die Austrittsstelle hinausragen.
  • Der zu überwindende Höhenunterschied darf, sofern die Tätigkeit von kurzer Dauer und sicher durchgeführt ist, maximal 5 Meter betragen.


Müssen Leitern geprüft werden?
Ja:

  • In regelmäßigen und wiederkehrenden Abständen durch eine befähigte Person. Bewährt hat sich ein Intervall von einem Jahr, in Abhängigkeit von der Beanspruchung
  • Sichtprüfung durch nutzende Person vor Benutzung


Welche Qualifikation benötige ich, um Leitern prüfen zu dürfen?
Die Sachkunde kann über verschiedene Schulungen erworben werden.
Als Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger bieten wir hierzu das Tagesseminar “Befähigte Personen zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten”  an.
Dieses findet regulär 2x pro Jahr statt sowie - unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - je nach Bedarf und Nachfrage auch ergänzend darüber hinaus. 
Die aktuellen Termine entnehmen Sie bitte unserem Seminarportal

Welche Leiter ist die richtige für meinen Anwendungsbereich?
Die Auswahl erfolgt individuell anhand des Einsatzbereichs:

  • Die Leiter muss für die Arbeitshöhe geeignet sein.
  • Die Leiter muss eventuell Unebenheiten ausgleichen können.
  • Die Tragfähigkeit der Leiter darf nicht überschritten werden. 
  • Die Einsatzbestimmung des Herstellers ist zu beachten.
  • Leitersicherungen wie Leiterkopf-/Leiterfußpunktsicherung oder Antirutschkappen sind zu verwenden. 


Ab welcher Höhe ist die Nutzung von Leitern unzulässig?

  • Ab 5 m Standhöhe dürfen Leitern nicht mehr verwendet werden
  • Alternativen: Hubarbeitsbühne oder Gerüst


Benötige ich persönliche Schutzausrüstung (PSA)?
Grundsätzlich ist die Verwendung von PSA nicht vorgeschrieben. Es empfiehlt sich dennoch:

  • Rutschhemmendes und festes Schuhwerk zu tragen.
  • Anliegende Arbeitskleidung verhindert das Hängenbleiben an der Leiter.
  • Die Auswahl der Schutzausrüstung hängt von der Gefährdungsbeurteilung und der spezifischen Tätigkeit ab.


Dürfen mehrere Personen gleichzeitig eine Leiter benutzen?
Nein, grundsätzlich nur eine Person. Ausnahme: speziell zugelassene Zwei-Personen-Leitern.


Gibt es Gewichtsbeschränkungen?
Ja, Leitern sind in der Regel für maximal 150 kg Gesamtgewicht ausgelegt.


In welchem Winkel müssen Mehrzweck-, Anlege- und Schiebeleitern angelehnt werden? 

  • Leitern mit Stufen: 60°–70° zur Waagerechten
  • Leitern mit Sprossen: 65°–75° zur Waagerechten
  • Zu flach angestellt = Rutschgefahr, zu steil angestellt = Kippgefahr


Ist eine Unterweisung für das Arbeiten mit Leitern erforderlich?
Ja:

  • Erstunterweisung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung
  • Jährliche Wiederholungsunterweisung
  • Zusätzliche Unterweisung bei Unfällen oder neuen Leitertypen

 

Zum Nachlesen - Quellenhinweise: 

DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“

BGW Magazin, 01/2026

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Laderampen sind bauliche Vorrichtungen, deren Zweck darin besteht, als Übergangsfläche zwischen Lastkraftwagen und Lagerbereichen zu dienen. Sie ermöglichen einen sicheren und effizienten Warenumschlag. Als erhöhte Arbeitsfläche bergen sie jedoch verschiedene Gefahren und Gesundheitsrisiken. Auf diese Risiken sowie auf geeignete Schutzmaßnahmen gehen wir im folgenden Abschnitt ausführlich ein.

Welche besonderen Gefahren bestehen an Laderampen?
Typische Gefährdungen sind:

  • Absturz von Personen oder Flurförderzeugen
  • Quetschungen durch Fahrzeuge
  • Rutsch- und Stolpergefahren
  • Technische Risiken durch bewegliche Rampenteile
  • Verletzungen durch Herabspringen


Wie können Gefahren minimiert werden?
Technische und organisatorische Maßnahmen sind dem TOP Prinzip entsprechend persönlichen Maßnahmen vorzuziehen.

  • Rampe und die dazugehörigen beweglichen Teile durch Benutzer auf funktionsfähigen Zustand prüfen
  • Gefährliche Bereiche markieren und ausleuchten
  • Seitenschutz an Rampenkanten
  • Rutschhemmende Oberflächen auf Rampen und Ladebrücken
  • Vorherige Unterweisung zu spezifischen Gegebenheiten wie der Bedienung von Schutzeinrichtungen
  • Rutschhemmendes und festes Schuhwerk tragen
  • Die Auswahl der Schutzausrüstung hängt von der spezifischen Gefährdungsbeurteilung ab
     

Welche Maßnahmen gegen Absturz sind vorgeschrieben?

  • Ab 1 m Höhe: Geländer, Klappgeländer oder automatische Absturzsicherungen
  • Rutschhemmender Bodenbelag (mindestens R11)
  • Sicherung des Lkw mittels Radkeilen oder Feststellanlagen
     

Wie verhalte ich mich sicher auf einer Laderampe?

  • Nur vorgesehene Abstiegsmöglichkeiten nutzen (zum Beispiel Leiter)
  • Abspringen von Laderampen vermeiden
  • Stolper- und Rutschgefahren vermeiden (Ordnung halten)
  • Stress und Hektik vermeiden


Müssen mobile Laderampen und Ladebrücken geprüft werden?
Ja:

  • Ladebrücken und fahrbare Rampen müssen nach regelmäßig geprüft werden
  • Die UVV Prüfung erfolgt vor der ersten Nutzung und danach mindestens jährlich durch eine befähigte Person.


Zum Nachlesen - Quellenhinweise: 

DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“

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TRBS 2121 Teil 2

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Arbeiten auf Dächern zählt zu den gefährlichsten Tätigkeiten, da Abstürze aus großen Höhen häufig zu schweren gesundheitlichen Folgen führen. Das vermeintlich schützende „Dach über dem Kopf“  lässt dabei oft die tatsächlichen Risiken in den Hintergrund treten. 
Hinweise zu spezifischen Unfallgefahren beim Arbeiten auf Dächern sowie häufige Fragen mit entsprechenden Antworten finden Sie nachfolgend.

Spielt die Dachart eine Rolle bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen?
Ja, je nach Art des Daches gibt es spezifische Schutzmaßnahmen.

  • Flachdächer: Seitenschutz, Anschlageinrichtungen, Auffangsysteme
  • Steildächer: Zusätzlich Dachfanggerüste und Schutznetze
     

Welche Dachbereiche bergen ein besonders hohes Risiko?

  • Ungesicherte Dachkanten (2 Meter Abstand zur Dachkante einhalten)
  • Nicht durchtrittsichere Bauteile (Lichtkuppeln, Oberlichter)
  • Marode oder beschädigte Dachflächen
     

Welche Schutzmaßnahmen sind konkret notwendig?
Die Maßnahmen werden über eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung festgelegt. 

Wie sichere ich mich grundsätzlich richtig vor Abstürzen?
Nach dem TOP Prinzip:

  • Technisch: Seitenschutz, Fanggerüste, Schutznetze
  • Organisatorisch: Absperrungen, zeitliche Begrenzungen, Unterweisung
  • Persönlich: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
  • Technische und organisatorische Maßnahmen sind generell zu bevorzugen.
     

Was ist PSAgA?
Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz besteht aus:

  • Auffanggurt
  • Verbindungsmittel
  • Geeignetem Anschlagpunkt


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Dächer sicher betreten zu dürfen?

  • körperliche und persönliche Eignung für Arbeiten in der Höhe
  • Keine Dachbegehung ohne vorherige Schulung
  • Fachliche Qualifikation bei zum Beispiel Instandhaltungsarbeiten
  • Keine Dachbegehung ohne vorherige Schulung
  • Fachliche Qualifikation bei zum Beispiel Instandhaltungsarbeiten
  • Unterweisung mit praktischen Übungen im Umgang mit PSAgA
  • Das Dach darf nur aus einem zulässigen und freigegebenen Zweck betreten werden.


Zum Nachlesen - Quellenhinweise: 

DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“

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Gerüste sind bauliche Konstruktionen, die das sichere Arbeiten in der Höhe ermöglichen. Es existieren verschiedene Gerüstarten, wie beispielsweise Rollgerüste oder Fassadengerüste. Auch sie bergen unterschiedliche Gefahren und erfordern klare Verhaltensregeln, um eine sichere und fachgerechte Nutzung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck haben wir typische Fragen sowie die dazugehörigen Antworten für Sie zusammengestellt.

Welche Risiken bestehen bei der Nutzung von Gerüsten?

  • Arbeiten in großer Höhe
  • Stolperstellen und Rutschgefahr
  • Demontierte Geländer oder offene Durchstiegsluken
  • Eigenmächtige Veränderungen am Gerüst
  • Gerüst ist nicht nach Herstellervorgaben aufgebaut
  • Nicht gegen Verrollen gesicherte Fahrgerüste


Wie erfolgt der sichere Auf- und Abstieg am Gerüst?
Nur über die vorgesehenen innenliegenden Aufstiege. Klettern an der Außenseite ist verboten.

Muss ein Gerüst vor der Benutzung geprüft werden?
Ja:

  • Nach der Montage durch den Gerüstbauer
  • Tägliche Sichtprüfung durch jeden Benutzer


Dürfen Veränderungen am Gerüst vorgenommen werden?
Änderungen dürfen nur durch fachkundige Personen erfolgen.


Welche Sicherungen müssen an Gerüsten vorhanden sein?

  • Seitenschutz wie Geländer, Zwischenholm und Bordbrett an allen Absturzkanten
  • Radbremsen an mobilen Gerüsten


Was ist beim Arbeiten auf Gerüsten zu beachten?

  • Laufwege freihalten
  • Keine Überbelastung, Herstellerangaben beachten
  • Keine improvisierten Erhöhungen benutzen (Kisten, Eimer)
  • Benutzung nur durch fachkundige Personen
  • Gerüst in Verkehrsbereichen absperren, sichern und Warnhinweise anbringen

Welche Bereiche eines Gerüstes sind besonders gefährlich?
Gerüstkanten, Durchstiege, Übergänge, unvollständig montierte Felder.

Muss ich auf Gerüsten PSA gegen Absturz tragen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen:

  • Beim Auf- und Abbau, wenn noch kein vollständiger Seitenschutz installiert ist
  • Bei fehlendem Seitenschutz
  • Beim Übersteigen auf ungesicherte Bereiche


Was tun, wenn ein Gerüst beschädigt oder unvollständig ist?

  • Meldung der Auffälligkeit an Vorgesetzte
  • Gerüst nicht betreten
  • Absperren veranlassen
     

Zum Nachlesen - Quellenhinweise: 

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Fahrzeuge mit Ladeflächen oder Sonderaufbauten werden häufig in gewerblich technischen Betrieben sowie auf Liegenschaften eingesetzt. Auch sie weisen spezifische Unfallgefahren und besondere Anforderungen an das sichere Verhalten auf. Auf diese Risiken sowie auf geeignete Schutzmaßnahmen gehen wir in den folgenden Fragen und Antworten näher ein.

Welche Ursachen haben die meisten Abstürze von Fahrzeugen?

  • Abspringen, statt sichere Auf- und Abstiegshilfen zu nutzen
  • Bequemlichkeit – Haltegriffe nicht nutzen, seitlich oder vorwärts aussteigen
  • Zeitdruck – hastiges Absteigen, fehlende Konzentration
  • Unaufmerksamkeit – Gedanken woanders, Müdigkeit
  • Abrutschen von feuchten Flächen
     

Wobei entstehen Absturzunfälle am stehenden Fahrzeug?
Häufig beim:

  • Ein- und Aussteigen
  • Begehen und Verlassen von Ladeflächen
  • Arbeiten an Planen oder Ladekränen
  • Öffnen oder Schließen von Bordwänden oder Planen
     

Wann ist eine Absturzsicherung an Fahrzeugen erforderlich?
Schutzmaßnahmen gegen Absturz sind an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Fahrzeugen ab einer Absturzhöhe von 1,0 Meter vorgeschrieben.

Welche Maßnahmen helfen dabei, Aufstiege auf das Fahrzeug zu vermeiden?
Sichere Alternativen und Hilfsmittel nutzen:

  • Mobile Podeste mit Umwehrung
  • Hubbühnen
  • Mobile Wartungstreppen
  • Fahrbare Arbeitsbühnen
  • Teleskopstangen oder Lanzen zur Reinigung
  • Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen.

Was ist beim Betreten der Ladefläche zu beachten?

  • Nur sichere Aufstiegshilfen nutzen
  • Kein Abspringen
  • Rutschhemmende Trittflächen benutzen
     

Wie steige ich sicher ein und aus?

  • Keine Aufstiege über Reifen oder Radnaben
  • Nur fest verbaute Aufstiege nutzen
  • Zu jedem Zeitpunkt haben drei Körperpunkte Kontakt zum Fahrzeug (Dreipunktsystem)


Was ist beim Be- und Entladen zu beachten?

  • Fahrzeug sichern (Feststellbremse, ggf. Unterlegkeile verwenden)
  • Ladeflächen sauber und frei von Öl, Eis oder losem Material halten


Ansprechpersonen:
Hier befindet sich eine Auflistung der Akteure, die bei organisatorischen oder Fachfragen zum Thema Arbeitssicherheit beraten können.

Betriebsintern:

  • Zuständige direkte Führungskraft
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Arbeitsschutzkoordinator/in
  • Bei kleineren Fragen ggf. auch die zuständigen Sicherheitsbeauftragten

Betriebsextern: Ihr zuständige Unfallversicherungsträger 


Zum Nachlesen - Quellenhinweise: 

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Wir sind gerne für Sie da: 
 

Ihr Team Prävention             

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