Viele Bürgerinnen und Bürger helfen ehrenamtlich beim ordnungsgemäßen Durchführen der Wahlen und setzen sich in ihrer Freizeit für die Allgemeinheit ein.
Sie üben ihr Ehrenamt für die Kommunen aus und gehören zum Kreis der gesetzlich unfallversicherten Personen.
Wichtig zu wissen:
Kommt es bei der ehrenamtlichen Tätigkeit, auf dem Weg dorthin oder nach Hause zu einem Unfall, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Dieser geht über den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz hinaus.
Ihr Ansprechpartner und gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Zuständiger Unfallversicherungsträger für alle ehrenamtlich Wahlhelfenden im gesamten Oldenburger Land – von Ahlhorn bis Zetel – ist der GUV Oldenburg.
Versichert sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
- die Teilnahme an Schulungen, bei denen Informationen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit vermittelt werden,
- die Tätigkeiten am jeweiligen Wahltag wie zum Beispiel Öffnung und Schließung des Wahllokals, Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung, Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, Auszählung der Stimmzettel,
- die Vor- und Nachbereitung der Wahl, die in zeitlichem und sachlichen Zusammenhang stehen wie Vorbesprechungen oder Aufräumen im Wahllokal,
- die mit den Wahlhilfe-Tätigkeiten verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwege.
Der Unfallversicherungsschutz ist für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kostenfrei. Übernommen werden die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und – wenn nötig – auch für eine Rente. Die Beiträge werden von den Kommunen oder Ländern getragen.
Was ist im Falle eines Unfalls zu tun?
Wenn ein Unfall passiert, sollte sich die betroffene Person bei der ausrichtenden Stadt- bzw. Kommunalverwaltung, für die sie tätig geworden ist, melden.
Die Kommune leitet die Unfallanzeige an den GUV Oldenburg weiter, damit im Einzelfall geprüft werden kann, ob ein Versicherungsfall vorliegt.
Wichtig: Bei der Erstversorgung informieren Sie bitte auch das medizinische Personal über das Vorliegen eines möglichen Versicherungsfalles während einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
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Ihr Team Reha & Leistung
