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Öffentliche Bekanntmachung

Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“(DGUV-Vorschrift 2) und gleichzeitige Außerkraftsetzung der UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV-Vorschrift 2)


Die Vertreterversammlung des GUV OL hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 beschlossen, dass die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV-Vorschrift 2) in der Fassung vom November 2024 in Kraft treten soll. 
Gleichzeitig soll die UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV-Vorschrift 2) in der Fassung vom September 2010, gültig ab 01. April 2011, außer Kraft gesetzt werden.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat diese Inkraftsetzung und die gleichzeitige Außerkraftsetzung mit Datum vom 11. November 2025 unter dem Aktenzeichen 43534/DGUV2-GUVOL genehmigt.

Die Inkraftsetzung und Außerkraftsetzung von Unfallverhütungsvorschriften bedürfen der Bekanntmachung, die nach § 38 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des GUV OL über das Internet unter www.guv-oldenburg.de vorgesehen ist.

Die neue UVV gilt ab dem 1. des auf die Bekanntmachung folgenden Monats. Nach § 38 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des GUV OL gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.

Die UVV „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ tritt damit am 01. Dezember 2025 in Kraft und die UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ außer Kraft.

Die neuen Regelungen finden Sie hier: 

UVV Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit


Zur Konkretisierung der neuen UVV:   DGUV-Regel 100-002