Reizgasvorfälle sind keine Bagatelldelikte
Sie ziehen Großeinsätze von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten nach sich, führen zu Massenevakuierungen und Unterrichtsausfällen und können bei einer Vielzahl von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften Atemwegsreizungen, Panikreaktionen sowie körperliche und psychische Verletzungen zur Folge haben. Zudem fallen Kosten für medizinische Erstversorgung, Kliniktransport und ärztliche (Nach-)Behandlung der Betroffenen an.
Finanzielle und rechtliche Konsequenzen
Die Heilbehandlungskosten der verletzten Schülerinnen und Schüler trägt der GUV Oldenburg (Schulunfall) und damit die Beitragszahlenden, d.h. die Kommunen der Region.
Die Kosten eines Reizgasunfalls erreichen in Summe schnell einen fünf-stelligen Betrag.
Was jedoch vielfach nicht bekannt ist:
Verursachen Schülerinnen und Schüler einen Schulunfall vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind sie gesetzlich verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger sämtliche dadurch entstandenen Aufwendungen – etwa Behandlungs- und Transportkosten – zu erstatten.
Da das Mitführen und Versprühen von Reizgasen wie z.B. Pfefferspray in der Regel mindestens grob fahrlässig, häufig sogar vorsätzlich, erfolgt, greift eine gesetzliche Regressregelung in diesen Fällen unmittelbar.
Aufklären und vorbeugen
Geschäftsführer Michael May informiert: „Bei jedem Reizgasunfall nehmen wir eine konsequente Prüfung von Regressan-sprüchen vor und machen diese gegebenenfalls auch gerichtlich geltend. Das betrifft den Einzelfall, schützt und entlastet die Solidargemeinschaft der Beitragszahlenden.“
Alle Schulleitungen der über 440 allgemein- und berufsbildenden Schulen im Zuständigkeitsbereich des Verbandes wurden gezielt informiert und gebeten, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.
„Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten müssen wissen, dass Reizgas in der Schule nichts verloren hat und welche schwerwiegenden Konsequenzen folgen“, so May.