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Betrieblich psychologische Erstbetreuung

Unterstützung für Betroffene

Nach einem Gewaltereignis fällt den Betroffenen die Rückkehr in den Arbeitsalltag oft schwer, da neben physischen auch psychische Folgeerscheinungen auftreten können. 
Um das Erlebte verarbeiten zu können, sollten Betroffene unmittelbar nach dem belastenden Ereignis begleitet werden: durch psychologische Erstbetreuung. 
Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Aufgabe im Unternehmen als psychologische Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer übernehmen. 
Nach dem traumatischen Ereignis vermitteln sie den Betroffenen die Botschaft: „Ich bin für Dich da, wir lassen Dich nicht allein. Du bist in Sicherheit.“ 
So soll zeitnah ein Beruhigungs- und Stabilisierungsprozess eingeleitet werden. 
Diese Betreuung schließt die Lücke zwischen dem traumatischen Ereignis und der psychologischen Soforthilfe des GUV OL.


Welche Aufgaben haben betrieblich psychologische Erstbetreuer/-innen?

  • Zeitnahe Kontaktaufnahme zu Betroffenen
  • Wegbringen des Betroffenen aus der direkten Ereignisumgebung
  • Begleitung an einen sicheren Ort (z.B. nach Hause)
  • Schützen vor äußeren Einflüssen
  • Gewährung emotionaler Unterstützung
  • Klärung der Formalitäten
  • Information der Angehörigen

Wie erfolgt die Ausbildung?


Wie viele betrieblich psychologische Erstbetreuer/innen sollten ausgebildet werden?

Die Anzahl der förderbaren Erstbetreuer/-innen stimmen Sie mit uns ab. Sie ist abhängig von der Art des Betriebes, der Zahl der Mitarbeitenden und der Wahrscheinlichkeit ihres Einsatzes.

Es sollte sichergestellt werden, dass die psychologischen Erstbetreuer/-innen 

  • während der Betriebszeit jederzeit erreichbar sind,
  • zeitnah am Unfallort sein können,
  • vom eigenen Arbeitsplatz abkömmlich sind.

Förderung? Wir unterstützen Sie dabei!

Als unsere Mitgliedsorganisation unterstützen wir Sie bei der Ausbildung von betrieblich psychologischen Erstbetreuer/-innen mit einem finanziellen Zuschuss.


In welchem Umfang erfolgt die Förderung? 

  • 25% der Ausbildungskosten, max. 1.500 Euro (einmalig)


Welche Voraussetzungen sind zu beachten? 


Welche Antragsunterlagen sind einzureichen?



Gewaltprävention

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