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Gefährdungsbeurteilung

- Beurteilung der Arbeitsbedingungen


Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen bzw. seinen Einrichtungen unter den Gesichtspunkten von Sicherheit und Gesundheit zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die rechtliche Grundlage hierfür bilden insbesondere:

Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet im Konzept einer systematischen Prävention die Grundlage für eine wirksame Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.


Warum?

Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden, bevor sie zur Gefahr werden. Mit ihr ermitteln sie im Betrieb bzw. in ihrer Einrichtung die hierzu notwendigen Maßnahmen und legen gleichzeitig die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung fest.

Mit der Gefährdungsbeurteilung fängt der Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz an.


Wer?

Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen, fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt wurden, durchgeführt werden.
Eine Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen und welche Ressourcen bereit gestellt werden.
Die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung bleibt in jedem Fall beim Arbeitgeber. Er hat die Auswahl-, die Organisations- und die Kontrollverantwortung. 


Wie?

Es gibt keinen vorgeschriebenen Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Vielmehr sollen sich Umfang und Methodik der Beurteilung immer an den konkreten betrieblichen Gegebenheiten und Voraussetzungen orientieren.


In 7 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung

In der Praxis haben sich folgende sieben Schritte bewährt:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen.
  2. Gefährdungen ermitteln.
  3. Gefährdungen beurteilen.
  4. Konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen.
  5. Maßnahmen umsetzen.
  6. Umsetzung und Wirksamkeit kontrollieren.
  7. Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und fortschreiben.

Dokumentationspflicht beachten

Nach dem Arbeitsschutzgesetz besteht im Unternehmen unabhängig von der Betriebsgröße eine Dokumentationspflicht. Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die

  • das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
  • die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und
  • das Ergebnis der Prüfung

dokumentieren. Der Arbeitgeber kann die für seinen Betrieb bzw. seine Einrichtung am besten geeignete Unterlagenart verwenden und die Dokumentation in Papierform oder in digitaler Form durchführen.
Zu beachten ist allerdings, dass Arbeitsschutzvorschriften spezielle Anforderungen an die Dokumentation enthalten können, z.B. die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung.

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