Sprungnavigation Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Schulsanitätsdienste

Der GUV OL fördert und unterstützt die Einrichtung von Schulsanitätsdiensten an allgemeinbildenden Schulen. Dabei stehen Präventionsziele, wie die Förderung von sozialer Verantwortung der Schüler/innen, Verbesserung des Schulklimas und damit einhergehend die Entwicklung einer sicheren und gesunden Schule im Vordergrund.

Die Förderung erfolgt nach festgelegten organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen, wobei insbesondere auch die pädagogische Begleitung durch Lehrkräfte einen hohen Stellenwert hat.

Die finanzielle Unterstützung von Schulsanitätsdiensten hat beim GUV OL in den letzten Jahren eine stetig steigende Entwicklung genommen.


Ihr Schulsanitätsdienst - unsere Unterstützung!


Voraussetzungen

  • Der Schulsanitätsdienst muss von einer Lehr- oder Betreuungskraft, die möglichst die Ausbilderqualifikation zur Ersten Hilfe besitzt, geleitet werden.
  • Im Schulsanitätsdienst engagieren sich, abhängig von der schulischen Größe, etwa 12-15 Schüler/innen, die über die Ausbildung zur Ersten Hilfe verfügen und möglichst eine besondere Qualifikation zum/zur Schulsanitäter/in erworben haben.
  • Eine Beteiligung ist für Schüler/innen ab der 3. Klasse möglich. 
  • Sowohl der/die Ausbilder/in als auch die Schulsanitäter/innen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
  • Die Schulsanitäter/innen werden im Rahmen ihres Einsatzplanes für Hilfeleistungen vom Unterricht freigestellt. In den Grundschulen sollte ein Einsatz nur in den Pausenzeiten erfolgen. 
  • Den Schulsanitätsdiensten steht ein geeigneter Raum zur Verfügung, der durch eventuell weitere schulische Nutzung den Schulsanitätsdienst nicht wesentlich einschränkt. Die Anforderung an und die Lage des Raumes sind in der  DGUV Information 202-059: Erste Hilfe in Schulen  definiert.
  • Das erforderliche Einsatz- und Übungsmaterial (siehe DGUV Information 202-059/GUV-SI 8065) muss zur Verfügung stehen.
  • In der Schule muss ein geeignetes Alarmverfahren (Handys, Pieper, Sonderklingelzeichen o. ä.) zur Alarmierung der Schulsanitäter/innen eingerichtet sein.
  • Die Hilfeleistungen des Schulsanitätsdienstes sollen protokolliert werden. Hier finden Sie den  Vordruck  für ein Einsatzprotokoll.
  • Am Ende des Schuljahres soll dann die Anzahl der Schulsanitäter/innen sowie eine statistische Auswertung des Protokolls über die Anzahl der Einsätze und die häufigsten Unfallarten an den GUV OL übermittelt werden. 

Förderung

  • Die Förderung durch den GUV OL richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
  • Die vom GUV OL bereitgestellten Fördermittel dürfen nur zum Zwecke des Schulsanitätsdienstes eingesetzt werden.
  • Bei der Neugründung eines Schulsanitätsdienstes erhält dieser in der Regel einen einmaligen Förderbeitrag von bis zu 800,00 € und zusätzlich 350,00 €, wenn eine entsprechende betreuende Lehrkraft noch ausgebildet wird.
  • Laufende Unterstützungen werden zur Ausbildung des jeweils erforderlichen Schüler/innennachwuchses und zum regulären Betrieb bei nachgewiesener Bedürftigkeit nach Prüfung bis zu 400,00 € p.a. gezahlt.
  • Gefördert werden nur Projekte, denen nach rechtzeitiger formloser Antragstellung mit konzeptioneller Erläuterung eine schriftliche Zusage erteilt wurde.
    Kontakt:
    Per E-mail an: lena.goldner(at)guv-oldenburg.de  oder
    postalisch an:
    GUV OL, z.Hd. Frau Goldner, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg.
  • Die zugesagten Förderbeiträge - sowohl bei der Neugründung als auch bei der laufenden Unterstützung - werden nach Vorlage der Rechnungskopien erstattet.

Info zum Herunterladen

Navigation der Unter-Themen zu diesem Bereich

back-to-top