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Amtliche Bekanntmachungen



Die Vertreterversammlung des GUV OL hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, dass die Unfallverhütungs-vorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ in der Version GUV 9.7 zum nächstmöglichen Termin außer Kraft gesetzt wird.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat diese Außerkraftsetzung mit Eingangsdatum vom 26.03.2024 unter dem Aktenzeichen 504 – 43534/3-5 genehmigt.

Die Außerkraftsetzung einer Unfallverhütungsvorschrift bedarf der Bekanntmachung, die nach § 38 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des GUV OL über das Internet unter www.guv-oldenburg.de vorgesehen ist. 
Nach § 38 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des GUV OL gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ tritt damit am 16.04.2024 außer Kraft.

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