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Ihre Unternehmensnummer


Unternehmensnummer ersetzt Mitgliedsnummer

Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern.
Dies betrifft auch Kommunen und Gemeinden.
Die Unternehmensnummern lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab.


FAQ und Kompaktinfo

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Umstellung. 
Diese finden Sie hier (bitte klicken). 

Als Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger haben wir Ihnen zudem nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengestellt. 
Diese können Sie zusammenfassend auch in unserer KOMPAKTINFO (bitte klicken) nachlesen und ausdrucken. 


Warum gibt es ein neues Ordnungskennzeichen?

Ab 2023 sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen viele Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen über ein digitales Konto abfragen können. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Die Interaktion soll künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher ablaufen.

Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Grundlagen für organisationsinterne Prozesse sowie für die organisationsübergreifende Zusammenarbeit verbessert. Insbesondere wird dadurch eine nachhaltige Basis für Digitalisierungsprojekte geschaffen, indem ein einheitlicher Standard für den Datenaustausch mit den Unfallversicherungsträgern eingeführt wird. Durch ein einheitliches Nummernsystem kann zudem die Nummernkontinuität deutlich erhöht werden.


Wie läuft die Umstellung ab?

Die Umstellung auf das neue Ordnungskennzeichen erfolgt grundsätzlich automatisch.
Als Mitglied unseres Verbandes haben wir Sie, z.Hd. Ihrer Personalstelle, über die Umstellung der Mitgliedsnummer informiert. Mit diesem Anfang Oktober 2022 versandten Schreiben haben Sie zugleich Ihre Unternehmensnummer erhalten. Sie kann und sollte ab Erhalt im Kontakt zu uns verwendet werden.

Unser Schreiben hat Sie nicht erreicht?
Dann senden Sie bitte eine E-Mail an: birgit.heine@guv-oldenburg.de


Welche Auswirkung hat die Umstellung auf ein Mitgliedsunternehmen?

Konkret bedeutet die Umstellung des Ordnungskennzeichens, dass die gesamte Kommunikation, insbesondere zwischen Ihnen als Mitgliedsunternehmen und uns als Unfallversicherungsträger, nicht mehr mit den Mitgliedsnummern, sondern mit den Unternehmensnummern erfolgt.
Dies gilt ab dem Erhalt der neuen Unternehmensnummer.


Was ist bzgl. des UV-Meldeverfahren (Lohnnachweis digital) zu beachten?

Ab dem Meldejahr 2023 ist auch im UV-Meldeverfahren, d.h. bei der Abfrage der Stammdaten und der Übersendung der Lohnnachweise sowie eventuell erforderlichen Korrekturen oder Stornierungen, die neue Unternehmensnummer zu verwenden.
Sie können Ihre Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 über das Entgeltabrechnungsprogramm wie gewohnt bereits ab dem 01.11.2022 durchführen.
Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, können Sie diese Stammdatenabfrage noch mit Ihrer bisherigen Mitgliedsnummer tätigen.
Mit den Stammdaten übermitteln wir Ihnen automatisch Ihre neue Unternehmensnummer in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe (sv-net).

Alle Zugangsdaten zum UV-Meldeverfahren bleiben unverändert - bis auf die Mitgliedsnummer, die durch die Unternehmensnummer ersetzt wird. Neue Zugangsdaten sind somit NICHT erforderlich.


Sie führen Ihre Lohnabrechnung nicht selbst durch, sondern beauftragen damit ein externes Dienstleistungsunternehmen (z.B. eine Steuerberatung)?

Dann leiten Sie diese Information bitte entsprechend weiter.
Weitere Informationen zum UV-Meldeverfahren finden Sie hier (bitte klicken). 


Wie ist die neue Unternehmensnummer aufgebaut

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern.
Die ersten zwölf Zeichen setzen sich zusammen aus einer zufälligen Ziffernfolge und werden für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben.
Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen.
Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).


Ihr Ansprechpartnerin

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Heine,
Fachbereichsleiterin Allgemeine Verwaltung und Finanzen,
Tel. 0441 - 77 909 34,
E-Mail: birgit.heine(at)guv-oldenburg.de

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