"Erste Hilfe" Aus- und Fortbildung in Betrieben
Z. B. Verwaltung, Bauhof, Kindertagesstätte, etc.
Die Aus- und Fortbildung (Lehrgang/Training) von versicherten Ersthelfern richtet sich nach der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1", § 26.
Dauer der Aus- und Fortbildung zum Ersthelfer:
Ausbildung 9 Unterrichtseinheiten (9 x 45 Min.)
Fortbildung 9 Unterrichtseinheiten (9 x 45 Min.)
Pro Teilnehmer/in wird folgende Pauschale erstattet:
seit 01.01.2021: 47,00 € pro Teilnehmer/in (35,00 € regulär + 12,00 € Zuschlag für die epidemische Lage)
Ausgenommen von der Kostenerstattung sind:
- Hauptamtliche Rettungssanitäter
- Praktikanten mit weniger als 12 Monate Betriebszugehörigkeit
- Geringfügig Beschäftigte
- Honorarkräfte
oder sonstige gleichzusetzende Personen.
Was ist vom Mitgliedsunternehmen zu tun:
- Auswahl einer der ermächtigten Ausbildungsstellen (siehe: www.bg-qseh.de)
- Terminabsprache mit der Ausbildungsstelle
- Durchführung der Erste-Hilfe Aus- oder Fortbildung
Die Abrechnung erfolgt zwischen der Ausbildungsstelle und dem GUV Oldenburg.
Ein vorheriger Antrag auf Kostenübernahme muss nicht gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des DGUV unter www.dguv.de/fb-erstehilfe.
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Das ausgefüllte Anmelde- und Abrechnungsformular senden Sie bitte an das durchführende Erste-Hilfe-Unternehmen.