"Erste-Hilfe" - Aus- und Fortbildung in Schulen
Bei pädagogischem Personal wird die Erste-Hilfe-Ausbildung als Bestandteil der beruflichen Qualifikation vorausgesetzt. Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung weicht bei diesem Personenkreis von den Regelungen der UVV DGUV Vorschrift 1 ab und richtet sich nach dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 27.06.2016.
Was ist von der Schule zu tun:
- Vor Durchführung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim GUV Oldenburg zu stellen
- Auswahl einer Ausbildungsstelle (Zertifikat für LSM-Schulungen muss vorhanden sein, siehe auch: www.bg-qseh.de)
- Terminabsprache zwischen der Schule und der Ausbildungsstelle
- bei Durchführung der Erste-Hilfe-Fortbildung, Weitergabe einer Kopie der Ihnen von uns zugesandten Kostenzusage an das Erste-Hilfe-Unternehmen zwecks Abrechnung
Pro Teilnehmer/in wird folgende Pauschale erstattet:
seit 01.06.2020: 46,00 € pro Teilnehmer/in (34,00 € regulär + 12,00 € Zuschlag für die epidemische Lage)
01.01. - 31.05.2020 34,00 € pro Teilnehmer/in
Die Abrechnung der Kostenpauschale erfolgt direkt zwischen der Ausbildungsstelle und dem GUV OL.