"Erste-Hilfe" - Aus- und Fortbildung in Schulen
Bei pädagogischem Personal wird die Erste-Hilfe-Ausbildung als Bestandteil der beruflichen Qualifikation vorausgesetzt. Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung weicht bei diesem Personenkreis von den Regelungen der UVV DGUV Vorschrift 1 ab und richtet sich nach dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 27.06.2016.
Was ist von der Schule zu tun:
- Vor Durchführung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim GUV Oldenburg zu stellen.
- Auswahl einer Ausbildungsstelle (Zertifikat für LSM-Schulungen muss vorhanden sein, siehe auch: www.bg-qseh.de)
- Terminabsprache zwischen der Schule und der Ausbildungsstelle
- Bei Durchführung der Erste-Hilfe-Fortbildung: Weitergabe einer Kopie der Ihnen von uns zugesandten Kostenzusage sowie des ausgefüllten Abrechnungsformulars an das Erste-Hilfe-Unternehmen.
Pro Teilnehmer/in wird folgende Pauschale erstattet:
seit 01.01.2022: 47,80 € pro Teilnehmer/in
(35,80 € regulär + 12,00 € Zuschlag für die epidemische Lage, befristet bis 31.07.2022)
Hinweis:
Die Abrechnung der Kostenpauschale erfolgt direkt zwischen der Ausbildungsstelle und dem GUV OL.