Sprungnavigation Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Informationen und Tipps zur Gefährdungsbeurteilung

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) ist unabhängig von der Größe des Betriebs und der Betriebsart zwingend vorgeschrieben.
Dabei beurteilen Sie alle Arbeitsplätze und/oder Tätigkeiten im Betrieb. Gleichartige Arbeitsplätze und Tätigkeiten können Sie selbstverständlich zusammenfassen.

 


Die Gefährdungsbeurteilung - eine Chance für Ihren Betrieb!

  • Durch den Gesetzgeber im staatlichen Bereich und durch die Unfallversicherungsträger werden Ihnen keine pauschalen Arbeitsschutzmaßnahmen vorgegeben. Sie können diese passgenau für Ihren Betrieb und die besonderen Verhältnisse vor Ort ermitteln und umsetzen.
     
  • Mit der Gefährdungsbeurteilung legen Sie auch die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung dieser Maßnahmen fest. Damit ist diese ein wichtiger Bestandteil zur Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb.

Verantwortliche und einzubeziehende Personen

Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist immer die Unternehmerin bzw. der Unternehmer. Selbstverständlich können und müssen Sie sich Unterstützung holen:

  • Nutzen Sie das Fachwissen im eigenen Betrieb und beziehen die Vorgesetzten sowie fachlich geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ein.
     
  • Nutzen Sie immer auch die Beratung und Unterstützung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt. Beide bieten Ihnen betriebliche Beratung zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Hinweis zur Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes

Die Betreuungszeiten vereinbaren Sie gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Ggf. sind die bisher vereinbarten Einsatzzeiten nicht ausreichend. Umfangreichere Unterstützungsleistungen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, z. B. bei (Neu-)Erstellung, müssen Sie mit Ihren Beratern als gesonderte Zeiten im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung vereinbaren.


Formvorgabe

Die genaue Form der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Für die Umsetzung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hat sich eine systematische Form als Standard entwickelt, die die notwendigen Angaben gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz enthält:

  • Gefährdungsfaktoren und konkrete Gefährdung
  • Beurteilung des Risikos
  • abgeleitete Maßnahmen
  • Verantwortlichkeiten
  • Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle

Eine mögliche Vorlage finden Sie hier zum Download.


Tipp

Neben Handlungshilfen und Checklisten in der oben gezeigten Form kann die Gefährdungsbeurteilung auch eine Vielzahl von anderen geeigneten Dokumenten enthalten. Oft sind diese im Betrieb bereits vorhanden und können der Gefährdungsbeurteilung zugeordnet werden.
Das sind dann beispielsweise Begehungsprotokolle von Gebäuden und Werkstätten, Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanleitungen von Maschinen sowie eigene Dienst-  und Verfahrensanweisungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.


Arbeitshilfen

Hilfestellung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung geben u. a. Technische Regeln, Arbeitshilfen, Checklisten und Informationen der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und des gewerblichen Bereichs sowie von staatlichen Arbeitsschutzbehörden

Eine Auswahl von Arbeitshilfen haben wir hier zusammengestellt.


Stand: Januar 2023


Gefährdungsbeurteilung

Zu den Unterseiten? Klicken Sie auf die Überschriften. 


back-to-top