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Laut. Lauter. Lärm - Zeit für den Einsatz der Lärmampel


Lärm kann bei längerer Einwirkung potenziell hörschädigend sein und weitere Gesundheitsschäden verursachen. Gerade im Umgang mit Kindern ist Lärm jedoch nicht nur störend, sondern auch Ausdruck von Spaß und Lebensfreude.
Um für das Thema Lärm zu sensibilisieren und das Lärmbewusstsein bei Jung und Alt zu erhöhen, bieten wir Ihnen den Einsatz unserer Lärmampel an.


Gute Gründe für den Einsatz der Lärmampel…

Die Lärmampel ist als Lernhilfe gedacht, um herauszufinden, welche Situationen im Kita- oder Schulalltag Lärm auslösen. Sie ist kein geeichtes Messgerät und kann daher nicht als Ersatz für eine Lärmmessung dienen.

  • Lärm wird subjektiv eingeschätzt. Mittels Lärmampel wird er sicht- und hörbar und so besser regulierbar.
     
  • Kindern ist das Ausmaß der Lärmbelästigung oftmals nicht bewusst. Sie entwickeln ein Bewusstsein für den Lärmpegel im Raum.
     
  • Konzentration und gesundheitliches Wohlbefinden aller erhöhen sich.
     
  • Der Lern- und Lehrprozess wird gefördert und erleichtert.
     
  • Das Gerät ist vielseitig einsetzbar in Mensa, Klassenraum, Pausenraum, Sporthalle, Gruppenraum, Küche, Ruheraum uvm.
     
  • Die Lärmampel kann zielführend mit anderen lärmregulierenden Elementen eingesetzt werden.

 

...und wie sie funktioniert

  • Der Einsatz der Lärmampel kann bis bis zu 6 Stunden am Stück erfolgen.
  • Bei „rot“ ertönt optional ein Signalton.
  • Die Lärmintensität lässt sich in vier Lärmstufen einstellen.

Die vier Stufen:
Stufe 1:  40 – 50 dB
Stufe 2:  50 – 65 dB
Stufe 3:  65 – 80 dB
Stufe 4:  über 80 dB

Hinweis:
Ab einer Höhe von 85 dB gilt der Schallpegel bei längerer Einwirkung als potenziell hörschädigend – bei einer Stärke von 135 dB reicht bereits eine einmalige Einwirkung aus, um ernsthafte gesundheitsschädigende Folgen zu verursachen.


Ausleihe der Lärmampel – so geht’s…

Als Mitglied des GUV OL können Sie die Lärmampel für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten  kostenfrei ausleihen.

Nach Terminvereinbarung können Sie die Lärmampel während unserer Servicezeiten:

Mo – Do         8:00 – 16:00 Uhr
Freitag           8:00 – 12:00 Uhr

im GUV OL Dienstgebäude, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg abholen.
Wir bitten um einen sorgsamen Umgang mit der Ampel. Im Schadensfall haftet die entleihende Einrichtung.


Tue Gutes und rede darüber…

Um unser Präventionsangebot zu veranschaulichen, freuen wir uns über Fotos vom Einsatz der Lärmampel bei Ihnen. Dies setzt die schriftliche Einwilligung aller abgebildeten bzw. bei Minderjährigen der erziehungsberechtigten Personen voraus. Unser Formular hierzu erhalten Sie bei der Ausleihe.

Vielen Dank!


Fragen?

Unsere Präventionsberaterin hilft Ihnen gerne weiter:

Theresa Wieting
Tel.: 0441 77909 39
E-Mail: praevention(at)guv-oldenburg.de


MERKBLATT Einsatz und Ausleihe Lärmampel  (bitte klicken)

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