Betrieblich psychologische Erstbetreuung
Unterstützung für Betroffene
Nach einem Gewaltereignis fällt den Betroffenen die Rückkehr in den Arbeitsalltag oft schwer, da neben physischen auch psychische Folgeerscheinungen auftreten können.
Um das Erlebte verarbeiten zu können, sollten Betroffene unmittelbar nach dem belastenden Ereignis begleitet werden: durch psychologische Erstbetreuung.
Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Aufgabe im Unternehmen als psychologische Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer übernehmen.
Nach dem traumatischen Ereignis vermitteln sie den Betroffenen die Botschaft: „Ich bin für Dich da, wir lassen Dich nicht allein. Du bist in Sicherheit.“
So soll zeitnah ein Beruhigungs- und Stabilisierungsprozess eingeleitet werden.
Diese Betreuung schließt die Lücke zwischen dem traumatischen Ereignis und der psychologischen Soforthilfe des GUV OL.
Welche Aufgaben haben betrieblich psychologische Erstbetreuer/-innen?
- Zeitnahe Kontaktaufnahme zu Betroffenen
- Wegbringen des Betroffenen aus der direkten Ereignisumgebung
- Begleitung an einen sicheren Ort (z.B. nach Hause)
- Schützen vor äußeren Einflüssen
- Gewährung emotionaler Unterstützung
- Klärung der Formalitäten
- Information der Angehörigen
Wie erfolgt die Ausbildung?
- gemäß Qualitätsstandards der DGUV-Information 206-023 „Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen“
- in 16 Unterrichtseinheiten
- die Auffrischung erfolgt alle 2 Jahre mit 8 Unterrichtseinheiten
Wie viele betrieblich psychologische Erstbetreuer/innen sollten ausgebildet werden?
Die Anzahl der förderbaren Erstbetreuer/-innen stimmen Sie mit uns ab. Sie ist abhängig von der Art des Betriebes, der Zahl der Mitarbeitenden und der Wahrscheinlichkeit ihres Einsatzes.
Es sollte sichergestellt werden, dass die psychologischen Erstbetreuer/-innen
- während der Betriebszeit jederzeit erreichbar sind,
- zeitnah am Unfallort sein können,
- vom eigenen Arbeitsplatz abkömmlich sind.
Förderung? Wir unterstützen Sie dabei!
Als unsere Mitgliedsorganisation unterstützen wir Sie bei der Ausbildung von betrieblich psychologischen Erstbetreuer/-innen mit einem finanziellen Zuschuss.
In welchem Umfang erfolgt die Förderung?
- 25% der Ausbildungskosten, max. 1.500 Euro (einmalig)
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
- Nachweis, dass der Betrieb im Arbeits- und Gesundheitsschutz gut aufgestellt ist durch Vorlage der Selbsteinschätzung „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“.
- Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung, in der traumatische Ereignisse wie z.B. verbale oder tätliche Bedrohungen berücksichtigt werden.
- Vorlage eines betrieblichen Konzeptes zur Betreuung von Beschäftigten nach traumatischen Ereignissen,
Beispiel: DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall“
Sie können die DGUV - Info hier über uns bestellen.
Welche Antragsunterlagen sind einzureichen?
Medien und weiterführende Informationen
- Gut vorbereitet für den Ernstfall - mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen, DGUV Informationen
- Traumatische Ereignisse - Prävention und Rehabilitation, DGUV Grundsätze
- Standards in der betrieblich psychologischen Erstbetreuung bei traumatischen Ereignissen, DGUV Informationen
- Notfallmanagement, Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW)
Navigation der Unter-Themen zu diesem Bereich:
Gewaltprävention
Zu den Unterseiten? Klicken Sie auf die Überschriften.