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"Erste-Hilfe" - Aus- und Fortbildung in Schulen

Bei pädagogischem Personal wird die Erste-Hilfe-Ausbildung als Bestandteil der beruflichen Qualifikation vorausgesetzt. 
Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung weicht bei diesem Personenkreis von den Regelungen der UVV DGUV Vorschrift 1 ab und richtet sich nach dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 27.06.2016.


Was ist von der Schule zu tun:

  • Vor Durchführung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim GUV Oldenburg zu stellen.
  • Auswahl einer Ausbildungsstelle (Zertifikat für LSM-Schulungen muss vorhanden sein, siehe auch: www.bg-qseh.de)
  • Terminabsprache zwischen der Schule und der Ausbildungsstelle
  • Bei Durchführung der Erste-Hilfe-Fortbildung: Weitergabe einer Kopie der Ihnen von uns zugesandten Kostenzusage sowie des ausgefüllten Abrechnungsformulars an das Erste-Hilfe-Unternehmen.

Pro Teilnehmer/in wird folgende Pauschale erstattet:

vom 01.01. bis 31.12.2024:          42,00 € Lehrgangspauschale 

Hinweis:

Die Abrechnung der Kostenpauschale erfolgt direkt zwischen der Ausbildungsstelle und dem GUV OL.

Antrag auf Kostenübernahme

Abrechnungsformular

Runderlass des Nds. Kultusministerum - AuG-40 183/2


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