"Erste-Hilfe" - Aus- und Fortbildung in Schulen
Bei pädagogischem Personal wird die Erste-Hilfe-Ausbildung als Bestandteil der beruflichen Qualifikation vorausgesetzt.
Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung weicht bei diesem Personenkreis von den Regelungen der UVV DGUV Vorschrift 1 ab und richtet sich nach dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 27.06.2016.
Was ist von der Schule zu tun:
- Vor Durchführung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim GUV Oldenburg zu stellen.
- Auswahl einer Ausbildungsstelle (Zertifikat für LSM-Schulungen muss vorhanden sein, siehe auch: www.bg-qseh.de)
- Terminabsprache zwischen der Schule und der Ausbildungsstelle
- Bei Durchführung der Erste-Hilfe-Fortbildung: Weitergabe einer Kopie der Ihnen von uns zugesandten Kostenzusage sowie des ausgefüllten Abrechnungsformulars an das Erste-Hilfe-Unternehmen.
Pro Teilnehmer/in wird folgende Pauschale erstattet:
vom 01.01. bis 31.12.2024: 42,00 € Lehrgangspauschale
Hinweis:
Die Abrechnung der Kostenpauschale erfolgt direkt zwischen der Ausbildungsstelle und dem GUV OL.