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"Erste Hilfe" Aus- und Fortbildung in Betrieben

Z. B. Verwaltung, Bauhof, Kindertagesstätte, etc.

Die Aus- und Fortbildung (Lehrgang/Training) von versicherten Ersthelferinnen und Ersthelfern richtet sich nach der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1", § 26.

Dauer der Aus- und Fortbildung zum Ersthelfer/zur Ersthelferin:

Ausbildung 9 Unterrichtseinheiten (9 x 45 Min.)

Fortbildung 9 Unterrichtseinheiten (9 x 45 Min.)

Pro Teilnehmer/in wird folgende Pauschale erstattet:

vom 01.01. bis 31.12.2024:          42,00 € Lehrgangspauschale 

Ausgenommen von der Kostenerstattung sind:

  • Hauptamtliche Rettungssanitäter/innen
  • Praktikanten und Praktikantinnen mit weniger als 12 Monate Betriebszugehörigkeit
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Honorarkräfte

oder sonstige gleichzusetzende Personen.

Was ist vom Mitgliedsunternehmen zu tun:

  • Auswahl einer der ermächtigten Ausbildungsstellen (siehe: www.bg-qseh.de)
  • Terminabsprache mit der Ausbildungsstelle
  • Weiterleitung des ausgefüllten Abrechnungsformulars an das durchführende Erste-Hilfe-Unternehmen
  • Durchführung der Erste-Hilfe Aus- oder Fortbildung

Die Abrechnung erfolgt zwischen der Ausbildungsstelle und dem GUV Oldenburg.

Ein vorheriger Antrag auf Kostenübernahme muss nicht gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des DGUV unter www.dguv.de/fb-erstehilfe.  

Das ausgefüllte Abrechnungsformular senden Sie bitte direkt an das durchführende Erste-Hilfe-Unternehmen.

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