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Haushaltshilfen

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert.

Sie beschäftigen in Ihrem Haushalt Personal (Reinigungskraft, Gärtner, Babysitter etc.)?

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Unter den Begriff Haushaltshilfen fallen u.a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei, die Kosten werden vom Arbeitgeber, d.h. von Ihnen als Haushaltsführende/r, getragen.

Was hat sich durch das Haushaltsscheckverfahren geändert?

Das Verfahren zur Anmeldung von Haushaltshilfen im Privathaushalt wurde seit dem 01.01.2006 grundlegend geändert. Die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft übernimmt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung in ihrem sogenannten Haushaltsscheckverfahren. Das heißt, dass Anmeldung und Beitragszahlung zur gesetzlichen Unfallversicherung über die Minijob-Zentrale und nicht über Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. GUV OL) erfolgen. 

Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung?

Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung beträgt seit 01.01.2006 einheitlich 1,6 % des Arbeitsentgeltes. Die Beiträge werden jeweils zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres per Lastschrift für das vorangegangene Halbjahr erhoben.

Die Minijob-Zentrale leitet die Beiträge direkt an uns bzw. den für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger weiter.

Haushaltsscheckverfahren - für wen gilt es?

Für alle geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten, deren Einkommen den Betrag von mtl. 538,- Euro nicht überschreitet, gilt das Haushaltsscheckverfahren. Die An- und Abmeldungsformulare finden Sie unter www.minijob-zentrale.de oder Sie bestellen sie telefonisch unter der Rufnummer 0355 - 2902 70799. 

Alle Haushaltshilfen mit einem monatlichen Einkommen von über 538,- Euro melden Sie bitte direkt bei uns bzw. Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger an.

Wer erbringt die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung?

Für die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im alten Oldenburger Land sind wir, der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg (GUV OL), zuständig, d.h. im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls übernimmt der GUV OL die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation (unabhängig davon, ob das Arbeitsentgelt weniger oder mehr als 538,- Euro beträgt). In schweren Fällen wird auch eine Rente gezahlt. Sie, als privater Arbeitgeber, werden somit durch die gesetzliche Unfallversicherung vor Ansprüchen einer Haushaltshilfe im Falle eines Unfalls geschützt.

Haushaltshilfen sind gesetzlich unfallversichert:

  • bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Kochen, Waschen, Putzen, Nähen, Einkaufen, Gartenarbeit und
  • auf allen damit zusammenhängenden Wegen sowie
  • auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und zurück

Nicht versichert sind z. B.

  • Sie als Haushaltsführende/r und Ihr Ehegatte bzw. Ihre Ehefrau
  • Gefälligkeitsleistungen von Verwandten im Haushalt
  • private Tätigkeiten während der Arbeitszeit
  • Tagesmütter, die regelmäßig Kinder von mehreren Familien betreuen

Haben Sie noch Fragen an uns?