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Versichert bei der Wahlhilfe

Was Sie über Ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz wissen sollten...

Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl. 
Auch Bürgerinnen und Bürger aus Oldenburg und umzu helfen ehrenamtlich beim Durchführen der Wahlen. 
Was viele nicht wissen: Kommt es bei der ehrenamtlichen Tätigkeit, auf dem Weg dorthin oder nach Hause zu einem Unfall, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. 
Dieser geht über den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz hinaus. 

Ihr Ansprechpartner für alle ehrenamtlich Wahlhelfenden im gesamten Oldenburger Land* – von Ahlhorn bis Zetel – sind wir, der GUV OL. 

Wann bin ich als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer gesetzlich unfallversichert?
Versicherungsschutz besteht bei: 

  • der Teilnahme an Schulungen, bei denen Informationen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit vermittelt werden,
  • Tätigkeiten am jeweiligen Wahltag wie zum Beispiel Öffnung und Schließung des Wahllokals, Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung, Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, Auszählung der Stimmzettel,
  • der Vor- und Nachbereitung der Wahl wie Vorbesprechungen oder beim Aufräumen im Wahllokal.

Ergänzend besteht auch 

  •  auf den unmittelbar mit der Wahlhilfe-Tätigkeit verbundenen Hin- und Rückwegen gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Der Unfallversicherungsschutz ist für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kostenfrei. Übernommen werden die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und – wenn nötig – auch für eine Rente. Die Beiträge werden von den Kommunen oder Ländern getragen.

Passieren bei den Wahlen tatsächlich Unfälle? 
Unfälle vor, bei oder nach der Wahlhilfe, insbesondere mit schweren Verletzungen, kommen selten vor. Dennoch ereignen sie sich wie zum Beispiel nach der letzten Bundestagswahl:
Nach Verlassen des Wahllokals wurde der Wahlhelfende im Landkreis Ammerland durch ein zu schnell fahrendes Fahrzeug erfasst und erlitt eine Beinfraktur, die zu einer temporären Minderung der Erwerbsfähigkeit führte. 
Dank der guten medizinischen Versorgung sind keine bleibenden Schäden zurückgeblieben“, so Henning Wolff, Leiter des Fachbereichs Rehabilitation & Entschädigung und stellvertretender Geschäftsführer des GUV OL. 

Was ist im Falle eines Unfalls zu tun?
Wenn ein Unfall passiert, sollte sich die betroffene Person bei der ausrichtenden Stadt- bzw. Kommunal-verwaltung, für die sie tätig geworden ist, melden und beim GUV OL eine Unfallanzeige einreichen. 
Hier geht`s zur:

*Zuständigkeit:
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist der GUV OL zuständig für die Kommunen unserer Region, d.h. für die Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven sowie die Gemeinden und Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch.

Kontakt: 
Johanna Verse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0441 - 77909 37
E-mail: johanna.verse(at)guv-oldenburg.de