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Taxi statt Rettungswagen

Nach einem Schulunfall oder dem Unfall eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung hat die Schule bzw. die Kindertageseinrichtung dafür zu sorgen, dass unverzüglich Erste Hilfe geleistet und ggf. eine notwendige ärztliche Versorgung veranlasst wird...

 

Informationen zur Beförderung von Schülern und Schülerinnen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen nach einem Unfall in der Schule oder Kindertageseinrichtung und zum „Fahrauftrag Taxi“

 

Taxi statt Rettungswagen

 

Nach einem Schulunfall oder dem Unfall eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung hat die Schule bzw. die Kindertageseinrichtung dafür zu sorgen, dass unverzüglich Erste Hilfe geleistet und ggf. eine notwendige ärztliche Versorgung veranlasst wird. Wenn dazu die Schülerin / der Schüler bzw. das Kind zum Arzt oder Krankenhaus befördert werden muss, ist ein Beförderungsmittel zu gewähren, welches nach Art und der Schwere der Verletzung angemessen ist.

 

Welches Beförderungsmittel ist angemessen?

Ob für die Beförderung zum Arzt oder Krankenhaus ein PKW, ein Rettungswagen, ein Notarztwagen oder Rettungshubschrauber angemessen ist, hat die für die Erste Hilfe verantwortliche Person zu entscheiden. Verantwortliche Person ist in den Schulen die Schulleitung oder die aufsichtführende Lehrkraft, in Kindertageseinrichtungen deren Leitung oder die aufsichtführende Betreuungskraft. Sie hat die Entscheidung nach ihrem Wissen und ihrer Einschätzung der Art und Schwere der Verletzung zu treffen.

 

Wichtigster Gesichtspunkt dabei ist die Sicherheit und die bestmögliche medizinische Versorgung des verletzten Kindes oder der Schülerin / des Schülers. Generell bei jedem Schul- oder Kindergartenunfall - z. B. auch bei leichten Verletzungen wie Prellungen oder Schürfwunden – einen Krankenwagen zu bestellen, überschreitet jedoch den Rahmen des erforderlichen und Vertretbaren. Bei leichten oberflächlichen Verletzungen ist ein Transport mit einem Krankenwagen in der Regel unnötig und daher unangemessen, da der Transport ebenso gut mit einem Privat-PKW oder Taxi durchgeführt werden kann.

 

Der GUV Oldenburg trägt die Kosten

Der GUV Oldenburg trägt die Kosten, die durch die Beförderung des bzw. der Verletzten zum Arzt oder Krankenhaus nach einem Unfall entstehen.

 

Unnötige Transporte mit dem Krankenwagen belasten jedoch die öffentlichen Haushalte, aus denen der GUV Oldenburg finanziert wird. Im Jahr 2015 liefen beim GUV Oldenburg für den Rettungstransport Kosten in Höhe von ca. 600.000,00 EUR an.

 

Daher bietet der GUV Oldenburg den „Fahrauftrag Taxi“ an. Der „Fahrauftrag-Taxi“ ermöglicht bargeldlose Inanspruchnahme eines Taxiunternehmens zum Transport eines durch einen Kindergarten- und Schulunfall verletzten Kindes bzw. eines Schülers / einer Schülerin. Mit diesem Formular führt das Taxiunternehmen die Abrechnung direkt mit dem GUV Oldenburg durch. Es sind keine Eigenanteile zu zahlen.

 

Der Fahrauftrag kann auf unserer Homepage www.guv-oldenburg.de unter Downloads / Fahrauftrag heruntergeladen werden.

 

Der „Fahrauftrag Taxi“ ist nach einem für die Fahrt zur ärztlichen Erstversorgung und zurück zu verwenden.

 

Der „Fahrauftrag Taxi“ darf

  • für Fahrten zur nachgehenden ärztlichen Behandlung,
  • für tägliche Fahrten zur Schule nach einem schweren Schulunfall oder
  • wenn kein Unfall vorgelegen hat, sondern das Kind der Schüler / die Schülerin aufgrund einer Erkrankung z. B. Übelkeit, Fieber etc. ärztlicher Behandlung bedarf.

 

Wichtig ist, dass das Formular vor der Aushändigung an das Taxiunternehmen von der Schule bzw. Kindertageseinrichtung korrekt und vollständig ausgefüllt wird.

 

Muss die / der Verunfallte begleitet werden?

Ob das verletzte Kind bzw. der verletzte Schüler / die verletzte Schülerin durch eine Aufsichtsperson zum Arzt oder Krankenhaus begleitet werden muss, hängt nicht entscheidend von dem gewählten Transportmittel ab. Ausschlaggebend dafür ist vielmehr, ob aus medizinischen und / oder aufsichtsrechtlichen Gründen eine Begleitung erforderlich ist. Fragen dazu muss im Zweifelsfall der Träger der Schule oder der Kindertageseinrichtung entscheiden.

 

Für Ihre Rückfragen zu dieser Presseinformation:

Henning Wolff, Leiter der Reha- und Entschädigungsabteilung, Tel: 0441 / 7 79 09 - 31;  Fax: 0441 / 2 49 28 55 - 31.

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