Sprungnavigation Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Serviceaktion des GUV: Artikel 6

Unterweisung der Beschäftigten

Informationsreihe zu den Themenbereichen der Checkliste (ORGAcheck)

"Unterweisung der Beschäftigten"

Artikel 6

Mehr als 80 % der Arbeitsunfälle sind ursächlich auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Zu den typischen Unfallursachen zählen unter anderem:

- die nicht bestimmungsgemäße Benutzung von Arbeitsmitteln und betrieblich eingesetzten Fahrzeugen,
- die Missachtung von Gefahrenbereichen,
- das Missachten vorgeschriebener persönlicher Schutzausrüstung,
- das Unterschätzen von Gefahren und Überschätzen eigener Fähigkeiten,
- etc.

Bereits aus dieser kurzen Auflistung an Unfallursachen, lässt sich bereits ablesen, dass viele Arbeitsunfälle auf die Unwissenheit sowie Fehleinschätzung und nicht nur auf Bequemlichkeit der Beschäftigten zurückzuführen sind.

Der Unternehmer als Adressat des staatlichen Arbeitsschutzgesetzes (§ 12 ArbSchG) und der für ihn außerdem rechtsverbindlichen Unfallverhütungsvorschriften (§ 4 DGUV Vorschrift 1) ist aufgefordert, mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen, gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 29 JugArbSchG), mindestens halbjährlich eine Unterweisung durchzuführen.

Welche Möglichkeiten hat der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen?

back-to-top