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Ehrenamtliche Wahlhelfer beim GUV versichert

Am 11. September 2016 finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. In den Wahllokalen werden dann viele Ehrenamtliche im Oldenburger Land Stimmzettel ausgeben.

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg
– Gesetzliche Unfallversicherung –
Gartenstraße 9
26122 Oldenburg

Presseinformation

Ehrenamtliche Wahlhelfer beim GUV versichert

Oldenburg, im September 2016

Am 11. September 2016 finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. In den Wahllokalen werden dann viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhel-fer im Oldenburger Land Stimmzettel ausgeben, den reibungslosen Ablauf ge-währleisten und beim Auszählen der Stimmen dafür sorgen, dass die Ergebnisse schnell vorliegen. Bei diesen Tätigkeiten sind sie beim Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg (GUV) gesetzlich unfallversichert.

Welche Tätigkeiten stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

Der für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kostenlose Versicherungsschutz besteht während

  • der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, die Kenntnisse und
    Informationen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer vermitteln,
  • der eigentlichen Tätigkeit am Wahltag (Kontrolle des Wählerverzeichnisses,
    Öffnung und Schließung des Wahllokales etc.),
  • der Vor- und Nachbereitungshandlungen, die mit dem Ehrenamt in einem en-gen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen (z. B. Herrichtung des Wahllokales, Vorbesprechung vor Wahllokalöffnung, Auswertung der abgege-benen Stimmzettel, Aufräumen im Wahllokal etc.) sowie
  • auf den damit verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwegen.

Nicht gesetzlich unfallversichert sind hingegen dem privaten Lebensbereich zuzu-rechnende Verrichtungen, wie z. B. das Essen oder Trinken oder das sich eventuell an die vorgenannten versicherten Tätigkeiten anschließende gemütliche Beisammensein der Wahlhelfer, um den Wahltag ausklingen zu lassen.

Was ist bei Eintritt eines Unfalls zu tun?

Falls sich ein Unfall im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes ereignen sollte, ist dieser umgehend bei der Kommune zu melden, für die die Tätigkeit erbracht wird.

Welche Leistungen gewährt die gesetzliche Unfallversicherung?

Nach einem Unfall werden u. a. die Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung, für Arznei- und Heilmittel und für Rehabilitationsmaßnahmen übernommen und ggfs. Verletztengeld und Rente gezahlt.

Für Ihre Rückfragen zu dieser Presseinformation:

Henning Wolff, Leiter der Reha- und Entschädigungsabteilung
Tel.: 0441 / 7 79 09 – 31, FAX: 0441 / 2 49 28 55 - 31

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