Berufsbildungsausschuss beschließt neue Prüfungsordnungen und Richtlinien
Der Berufsbildungsausschuss landesunmittelbarer Sozialversicherungsträger in Niedersachsen hat am 19.12.2011 neue Prüfungsordnungen und Richtlinien für die Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten beschlossen. Soweit erforderlich, wurden diese zwischenzeitlich vom Niedersächsischen Kultusministerium genehmigt. Die beschlossenen Rechtsvorschriften sind unter "Prüfungsordnungen" und "Richtlinien" nachzulesen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Berufsbildungsausschuss durch den Geschäftsführer des GUV Oldenburg, Herrn May, vertreten.









