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Schüler und Elternvertreter gesetzlich unfallversichert

Vom ersten Schultag an sind Kinder auf dem Schul- und Heimweg sowie in der Schule gesetzlich unfallversichert.

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg

– Gesetzliche Unfallversicherung –

Gartenstraße 9

26122 Oldenburg

 Presseinformation

 

 

Oldenburg, September 2016

 

 

Schüler und Elternvertreter gesetzlich unfallversichert;

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg (GUV) informiert

 

Vom ersten Schultag an sind Kinder auf dem Schul- und Heimweg sowie in der Schule gesetzlich unfallversichert. Ob das Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei verletzt wird: Es tritt grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung ein. Sie schützt u. a. Kinder in Kindertageseinrichtungen genauso wie Schülerinnen und Schüler – und zwar kostenfrei für die Eltern.

 

Versichert sind der Weg von und zur Schule, die Teilnahme am Unterricht, die Pausen und sonstige Veranstaltungen der Schule, wie Ausflüge, Besichtigungen und Wandertage etc., wenn sie unter der Aufsicht von Lehrern und Erziehern durchgeführt werden. Auch bei der Teilnahme an organisierten Betreuungsmaßnahmen bleiben die Kinder unfallversichert. Nicht versichert ist dagegen die Erledigung von Hausaufgaben im häuslichen Bereich.

 

Haben sich Eltern ehrenamtlich in Elternvertretungen für die Schule engagiert, so sind auch sie beitragsfrei beim GUV versichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Veranstaltungen selbst (z.B. Elternbeiratssitzungen, Klassen-, Fach-  und Schulkonferenzen) sowie auf die direkten Wege zu und von der Veranstaltung.

 

Der GUV übernimmt nach einem Unfall die Kosten für die medizinische Behandlung, wie Arzt, Krankenhaus, Medikamente. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Behinderungen werden auch Renten gewährt.

 

Wichtig ist, dass Unfälle schnell dem GUV gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise die Schule. Sie muss von den Eltern verständigt werden, wenn sich ein Unfall ereignet hat. Der Arzt rechnet dann direkt mit dem GUV ab; die Krankenkassenkarte muss dem Arzt bei diesen Fällen nicht vorgelegt werden.

 

Für interessierte Eltern bietet der GUV Informationsabende unter dem Thema:

Eine Sorge weniger“ an.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.guv-oldenburg.de.

 

 

Für Ihre Rückfragen zu dieser Presseinformation:

Michael May, Geschäftsführer, Tel: 0441 / 7 79 09 – 21. Mail: michael.mayguv-oldenburg.de