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E-Scooter: Fahrspaß - aber sicher!

Was beim Einsatz von E-Scootern zu bedenken ist...

GUV OL veröffentlicht FAKTENBOX mit geltenden Regelungen, Tipps & Hinweisen - auch für Arbeitgeber

In vielen großen Städten gehören sie bereits zum Stadtbild, bald kommen sie auch nach Oldenburg: elektrisch betriebene Roller, sogenannte E-Scooter.

Sie sind Spaßmobil und Alternative zum PKW oder Bus im verdichteten Stadtverkehr. Pendlern erleichtern sie die Nutzung unterschiedlicher Transportmittel und dienen der Überbrückung kurzer Distanzen (sogenannte Letzte-Meile-Mobilität). Auch in Betrieben mit mehreren Standorten oder weitläufigem Betriebsgelände kommen sie dienstlich zum Einsatz.

Um sicher unterwegs zu sein und Unfälle zu vermeiden gibt es einiges zu beachten – sowohl bei der öffentlichen als auch der betrieblichen Nutzung der E-Scooter.

Geltende Regelungen, Tipps und Hinweise hat der GUV OL kurz und kompakt in der FAKTENBOX E-Scooter: Fahrspaß – aber sicher!  zusammengefasst.

„Mit der Faktenbox E-Scooter möchten wir Aufklärungsarbeit leisten, d.h. die Nutzerinnen und Nutzer mit notwendigen wie praktischen Informationen versorgen, als auch für die Risiken, die diese Art der Fortbewegung mit sich bringt, sensibilisieren“, sagt Michael May, Geschäftsführer des GUV OL.

E-Scooter-Fahrer können aufgrund ihrer schmalen Silhouette und bei hoher Geschwindigkeit leicht übersehen werden. Sie verschwinden schnell im sogenannten Toten Winkel, dem Bereich, den der Fahrer eines Fahrzeuges nicht sehen kann. So kommt es immer wieder zu tragischen Unfällen mit Todesfolge.

Um sich und andere nicht zu gefährden, ist ein sicherer Umgang mit dem Fahrzeug – neben dem Wissen, um die im Straßenverkehr geltenden Regeln sowie der Umsicht und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer – absolute Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. „Eine obligatorische Fahrprüfung, die Einführung der Helmpflicht als auch die Teilnahme an einem speziellen Fahrsicherheitstraining wären wünschenswert“, so May.

Sollte es auf dem Arbeits-, Schul- oder Nachhause-Weg sowie bei dienstlich zurückgelegten Fahrten zu Unfällen kommen, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

PRESSEMITTEILUNG

FAKTENBOX E-Scooter: Fahrspaß – aber sicher!