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Bundestags- und Landtagswahlen 2017

Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind gut abgesichert

Presseinformation

Bundestags- und Landtagswahlen 2017
-Ehrenamtliche WahlhelferInnen sind gut abgesichert-


Oldenburg im September 2017

Am 24. September 2017 finden die Bundestagswahlen statt, schon am 15. Oktober 2017 wird der niedersächsische Landtag neu gewählt.

In den Wahllokalen werden dann viele ehrenamtliche WahlhelferInnen Stimmzettel ausgeben, den reibungslosen Ablauf gewährleisten und beim Auszählen der Stimmen dafür sorgen, dass die Ergebnisse schnell vorliegen. Bei diesen Tätigkeiten sind sie automatisch beim Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg (GUV) gesetzlich unfallversichert. So hat das ehrenamtliche Engagement im Falle eines Unfalls zumindest keine negativen finanziellen Folgen für die Betroffenen.

„Wer sich für die Allgemeinheit besonders einsetzt, soll auch besonders geschützt sein“, sagt Michael May, Geschäftsführer des GUV. Die Beiträge für die Versicherung zahlt die öffentliche Hand. Die WahlhelferInnen sind während ihrer Tätigkeit, aber auch auf den Wegen hin und zurück, versichert.
Viele ehrenamtlich Tätige sind beim GUV gesetzlich unfallversichert, ohne dafür eigene Beiträge zahlen zu müssen. Dazu zählen neben Wahlhelfern auch Schülerlotsen und kommunale Mandatsträger, wie Gemeinde-, Stadt- oder Kreistagsmitglieder.

Die gesetzliche Unfallversicherung trägt nach einem Unfall die Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung, für Arznei- und Heilmittel und für Rehabilitationsmaßnahmen.

Der behandelnde Arzt muss erfahren, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat.

 

Für Ihre Rückfragen zu dieser Presseinformation:

Michael May, Geschäftsführer, Tel: 0441 / 7 79 09 - 21; Fax: 0441 / 7 79 09 - 51.

www.guv-oldenburg.de