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80 Jahre Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg

Der GUV - seit 80 Jahren feste Größe im Oldenburger Land

Jubiläum Der GUV - seit 80 Jahren feste Größe im Oldenburger Land

„Die Gemeindeverbände und die Gemeinden des Landesteiles Oldenburg werden zu einem Gemeinde-Unfallversicherungsverband vereinigt und dieser mit Wirkung vom 01. Januar 1936 zum Versicherungsträger bestellt für die Gemeinden und deren Einrichtungen.“

So lautet die Bekanntmachung Nr. 89 des Oldenburgischen Staatsministeriums vom 13. November 1935. Am 01. Januar 2016 lag die Gründung des Verbandes nun 80 Jahre zurück. Seither ist er Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, er ist landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung – und er versteht sich

  • als Dienstleister für rd. 250.000 Menschen, die gegen Arbeits-, Schul-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert sind und
  • als Partner im Arbeits- und Gesundheitsschutz für seine Mitglieder, die Kommunen und deren Einrichtungen im Oldenburger Land.

In einer sich wandelnden Gesellschaft darf der GUV mit Recht sagen, dass er über zwei wichtige Eigenschaften verfügt, die ihn im Wettbewerb mit anderen Versicherungsträgern stark machen. Das sind

  • die räumliche Nähe zu den „Kunden“: Die MitarbeiterInnen sind schnell zur Stelle, wenn es um Beratungen in der Rehabilitation und Prävention geht und helfen gern bei der Problemlösung.
  • die „selbstverwaltete Aufgabenwahrnehmung“: Die Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Vertreterversammlung, im Vorstand und in den Ausschüssen regeln eigenverantwortlich u.a. die Satzung, beraten und beschließen die Rentenansprüche der Versicherten und die Notwendigkeit von Unfallverhütungsvorschriften. Sie nehmen unmittelbar Einfluss darauf, wie der GUV beispielsweise seine Mittel verwendet und beschließen die Höhe der Beiträge.

In diesem Jahre gilt es, die erreichten 80 Jahre Revue passieren zu lassen und die gute Arbeit bei steter Weiterentwicklung des Verbandes fortzusetzen.