Sprungnavigation Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Fahrsicherheitstraining


Mit Sicherheit gut ankommen!

Vision zero - eine Welt ohne Unfälle, das ist unser Ziel. Als Ihr Träger der gesetzlichen Unfallversicherung möchten wir Sie dabei unterstützen, sicher mit Ihrem Fahrzeug unterwegs zu sein und gut bei der Arbeit, Schule, Ausbildungsstätte und Zuhause anzukommen. 


Wer? Wie? Was? - Unsere Förderkriterien...


Fahrzeug

PKW, Motorrad oder LKW ab 7,5t:
Je nachdem, mit welchem dieser Fahrzeuge Sie Ihren Arbeits- bzw. Schulweg überwiegend meistern bzw. dienstlich unterwegs sind, fördern wir Ihre Teilnahme am Fahrsicherheitstraining. 
Voraussetzung: Sie sind über Ihren Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb bei uns versichert. 

Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Roller: 
Auch wenn Sie diese Fahrzeuge für Wege zur und von der Arbeit oder für Dienstfahrten nutzen, unterstützen wir Fahrsicherheitstrainings, wenn ihr Arbeitgeber diese als Inhouse-Angebot plant. 

Fahrsicherheittraining: Gefördert werden eintägige Fahrsicherheitstrainings, die nach den Grundsätzen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) abgehalten werden. Mögliche Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Bezuschussung

PKW-/Motorrad-Fahrsicherheitstraining:    35,00€, pro Person, einmalig im Zeitraum von 3 Jahren 
LKW-Fahrsicherheitstraining:                     50,00€, pro Person, einmalig im Zeitraum von 3 Jahren 
Rettungswagenfahrende:                           35,00€, pro Person, einmalig im Zeitraum von 1 Jahr
Dienstlich Vielfahrende:                            100,00€, pro Person, einmalig im Zeitraum von 1 Jahr,
                                                                  ab 10.000 dienstlich zurückgelegten Kilometern p.a.

Auszubildende:                                         80,00€, pro Person, einmalig während des Ausbildungszeitraums

Fahrrad-, E-Bike-, Pedelec-,
E-Scooter-Training:                                  Bezuschussung einer Inhouseschulung, d.h. Übernahme der Rechnungskosten
                                                                 bis max. 35,00€ pro Person, einmalig im Zeitraum von 3 Jahren

*freiwillige Maßnahme, auf die kein Rechstanspruch besteht. 

Beantragung: Die Beantragung erfolgt schriftlich, vor Beginn des Trainings, über Ihren Arbeitgeber/Ihre Berufsschule, unter Verwendung des entsprechenden Anragsformulars (s.u.), das Sie uns (auch) gerne per E-mail übermitteln können. Sobald Sie unsere Bestätigung erhalten haben, kann es losgehen. 

Abrechnung: Nach absolviertem Training reichen Sie uns bitte Ihren Teilnahmenachweis und die Rechnung (in Kopie, gerne auch per E-Mail) ein und teilen uns - so noch nicht geschehen - die Bankverbindung Ihres Arbeitgebers zur Überweisung des Zuschusses mit. 



Bei Fragen wenden Sie sich gerne an

Frau Verse, Tel. 0441 - 77909 37, E-Mail: johanna.verse(at)guv-oldenburg.de

back-to-top