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Symptomlos oder mild verlaufende COVID-19-Erkrankung: Merken, statt melden.

Dokumentieren Sie COVID-19-Erkrankungen, die symptomlos oder mild verlaufen, im Verbandbuch bzw. Meldeblock.

Wie auch sonst bei leichten Unfällen oder Erkrankungen gilt:
Alle Tatsachen, die mit der Corona-Infektion zusammenhängen, sollen im Verbandbuch bzw. Meldeblock des Betriebes, der Kindertagesstätte oder Schule dokumentiert werden.
Kommt es doch noch zu einer schweren Erkrankung, sind diese Daten für eine spätere Anerkennung als Arbeits-/Schulunfall oder Berufskrankheit hilfreich.

Eine spätere Meldung steht der Anerkennung als Arbeits- bzw. Schulunfall oder Berufskrankheit nicht entgegen.

Folgender Sachverhalt ist zu dokumentieren:

  •  Liegt im Betrieb/in der Bildungseinrichtung aktuell ein massenhaftes Infektionsgeschehen vor
    (sog. „Ausbruchsgeschehen“)?

Bei einer Einzelinfektion:

  • Name der Indexperson* (sofern bekannt)
  • Wie gestaltete sich der Kontakt zur Indexperson (Dauer des Kontakts, Abstand zur Person, wurde eine Maske bzw. ein Mund-Nase-Schutz getragen)?

Treten Infektionen vermehrt auf, sollten Sie zudem unseren Technischen Aufsichtsdienst (TAD) informieren, damit dieser Sie im Sinne der Prävention mit einer Beratung unterstützen kann.

Kontakt: Ihre Ansprechpersonen unseres TAD 

*Indexperson: eine nachweislich mit SARS-CoV2-infizierte Person

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