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50 Jahre Schülerunfallversicherung - Spielen und lernen, sicher und gesund...

Seit dem 1. April 1971 sind Kinder in der Tagespflege, Kita, Schule und Hochschule und auf dem Hin- und Nachhauseweg gesetzlich unfallversichert.

...weil Leben plötzlich anders sein kann!

Die Gründung der gesetzlichen Schülerunfallversicherung,
am 1. April 1971, führte zu maßgeblichen Veränderungen:
Kinder und Jugendliche in Tagespflege, Kita, Schule und dem weiteren Bildungsbereich haben seither einen Rechtsanspruch auf sichere und gesunde Lern- und Entwicklungsbedingungen in ihren Bildungseinrichtungen. Falls dort, auf dem Weg dahin oder nach Hause doch mal etwas passiert, stehen sie – wie Beschäftigte – kraft Gesetzes (SGB VII) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Prävention, d.h. die Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken, als auch die medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation erfolgen mit allen geeigneten Mitteln und aus einer Hand, d.h. zentral – für die Kinder und Jugendlichen im alten Oldenburger Land – über den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg (GUV OL).

Auslöser für die Schaffung dieser sozialen Errungenschaft war der Unfall einer niedersächsischen Schülerin im Rahmen des Sportunterrichts: bei der Ausführung einer Turnübung am Hangelbogen riss dem Kind eine Sehne im rechten Arm.
Die Verletzung hatte für die Schülerin eine Versteifung des Handgelenks mit entsprechender Funktionsbeeinträchtigung zur Folge. Mit der beim Bundesgerichtshof eingereichten Klage unterlagen die Eltern. Für die Karlsruher Richter gab es keine Gesetzes-grundlage, um eine Entschädigungsleistung zu regeln.
Dieser Präzedenzfall führte in den Folgejahren zur Erarbeitung und zum Erlass des „Gesetzes über Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“, der Gründung der gesetzlichen Schülerunfallversicherung (SUV).

Auch für die öffentlichen Unfallversicherungsträger war das ein historischer Meilenstein:
Bundesweit kamen 12 Millionen Versicherte mit ganz anderen Anforderungen und Bedarfen – ein „neuer schwer berechenbarer Versichertenkreis“, wie es damals hieß – hinzu.
„Gemeint war, dass Kinder und Jugendliche mit den in ihrem Alter typischen Eigenschaften, Erfahrungen und Verhaltensweisen – verglichen mit Erwachsenen – einen neuen Ansatz in Prävention und Begleitung bei uns erforderten“, erklärt Michael May, Geschäftsführer des GUV OL. „Neugieriges, spontanes sich Ausprobieren und Erleben als auch Fehlermachen zu dürfen, muss Kindern und Jugendlichen möglich sein, ohne dass sie gravierende Konsequenzen wie schwere oder gar lebensbedrohliche Verletzungen erleiden. Mit verlässlicher Beratung zu allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz und die notwendigen Rahmenbedingungen begleiten wir unsere Mitgliedskommunen dabei, diesem Erfordernis als Einrichtungsträger nachzukommen.“
„Durch Förderung und Durchführung von Präventionsprojekten wie z.B. „Zu Fuß zur Schule/ Schulexpress“ oder „Schlaue Köpfe tragen Helm“ möchten wir ganzheitlich und möglichst frühzeitig auf die Entwicklung von sicherheits- und gesundheitsbewusstem Verhalten als auch Risikokompetenz von Kindern und Jugendlichen hinwirken“, so May.

2019 waren bundesweit 17,6 Millionen, niedersachsenweit 1,8 Millionen und in Oldenburg und umzu (altes Oldenburger Land) über 150.000 Kinder und Jugendliche gesetzlich unfallversichert.
Die Zahl der Schülerunfälle ist deutlich gesunken.
Dennoch:
in 2019 wurden dem GUV OL 14.878 Unfälle in Tagespflege/Kita/Schule und 1.662 auf dem Weg dahin oder nach Hause gemeldet.
„Ein Ansporn für uns, unsere nachhaltige Präventions- und Rehabilitationsarbeit fortzusetzen“, erklärt May.

PRESSEMITTEILUNG

FAKTEN-BOX: 50 Jahre gesetzliche Schülerunfallversicherung 

Kontakt: 
Johanna Verse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0441 - 77909 37
E-Mail: johanna.verse@guv-oldenburg.de

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