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Gartenarbeit im Frühjahr

Die Frühjahrssonne lockt viele Gartenbesitzer wieder ins Freie. Bei der Gartenarbeit brauchen Hände besonderen Schutz.

Gartenarbeit im Frühjahr: Auch die Haut braucht Schutz

Die Frühjahrssonne lockt viele Gartenbesitzer wieder ins Freie. Bei der Gartenarbeit brauchen Hände besonderen Schutz, insbesondere vor Stich- und Schnittverletzungen, dem Auskühlen und Austrocknen.
Darauf weist der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg hin.

Gartenhandschuhe und Schnittschutzhandschuhe mit höherem Schaft sind ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung im Garten (neben Schutzbrille, Schuhen mit fester Sohlen und einem Gehörschutz).
Gartenhandschuhe schützen die Hände bei Pflanzarbeiten, die Gefühl in den Fingern erfordern, vor Schnitten und Stichen, aber auch vor Kälte, Verätzungen, dem Eindringen von Viren oder Bakterien in die Haut und vor allergischen Reaktionen auf bestimmte Pflanzenstoffe oder Hölzer. Die meist gröberen Schutzhandschuhe für Handwerker sind deshalb für die Gartenarbeit nicht optimal.
Praktischerweise sollten Gartenhandschuhe auch waschbar sein.

Wer stachelige Stauden, etwa Rosen, oder Beerenbüsche im Garten hat, sollte zusätzlich ein Paar Schnittschutzhandschuhe mit längerem Schaft parat haben.

Fettreiche Hautschutzcreme zur Regeneration

Gestresste Haut zeigt zunächst trockene, juckende oder gerötete Stellen. Spätestens jetzt ist es Zeit für Schutz und Pflege, um Entzündungen oder Allergien zu vermeiden. Eine fettreiche Hautschutzcreme unterstützt die Regenation der Haut. Schon vor der Arbeit und bei längeren Arbeiten nach etwa zwei Stunden sollten die Hände eingecremt werden.

Helfer bei der Gartenarbeit müssen unfallversichert sein

Viele Arbeiten im Garten sind beschwerlich und bergen gerade für Senioren eine hohe Unfallgefahr. Deshalb beschäftigen viele ältere Menschen einen Helfer. Diesen Helfer müssen Sie zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
Die Versicherungspflicht greift schon, wenn der Nachbarjunge sonnabends beim Unkrautjäten hilft oder ein Bekannter zweimal im Jahr die Hecke schert. „Es gibt Gartenbesitzer, die die Versicherungspflicht nicht kennen“, sagt Michael May, Geschäftsführer des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Oldenburg. Er weiß, dass es meist keine böse Absicht ist, wenn die Anmeldung unterbleibt. Aber egal ob Absicht oder Unwissenheit: Wer seinen Gartenhelfer nicht anmeldet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Anmelden können private Arbeitgeber ihre Hilfe beim GUV OL (www.guv-oldenburg.de) oder, wenn die Hilfe insgesamt weniger als 450 Euro pro Monat verdient, bei der Minijobzentrale (www.minijobzentrale.de).

Für Ihre Rückfragen zu dieser Presseinformation:

Michael May, Geschäftsführer, Tel.: 0441 7790921

Mail: Michael.Mayguv-Oldenburg.de

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